Vorlage - CH-062/2020

 
 
Betreff: Pehlitz, "Weg zum Horn"; Sicherung gegen die unbefungte Nutzung des Weges
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:32.81
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
24.09.2020 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Übersichtsplan
Zufahrt Pehlitz 13-15
Grünweg zum Horn
Lageplan Vz. + Zz
Lageplan Schranke
Lageplan Poller

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt folgende Maßnahme:

 

 

 

Variante 1 – Aufstellung von Verkehrszeichen,

 

 

 

 

 

Variante 2 – Aufstellung einer Schranke,

 

 

 

 

 

Variante 3 – Aufstellung von 3 Pollern

 

und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der v. g. Maßnahme.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

In der Gemeinde Chorin im Ortsteil Brodowin/ Pehlitz liegt auf dem Grundstück Gemarkung Brodowin, Flur 7, Flurstück 43 ein „Grünweg“, welcher neben und hinter dem Grundstück „Pehlitz 15“ entlang zum „Horn“ am Parsteinsee führt. Durch Anwohner wird vermehrt berichtet, dass dieser Weg durch Badegäste und Camper genutzt wird. Die Natur und die Anwohner werden durch die unberechtigte Nutzung stark beeinträchtigt.

Aktuell ist der schmale „Grünweg“ mit kleinen Feldsteinen abgegrenzt. Die Steine werden jedoch durch renitente Fahrzeugführer beiseitegeschoben. Eine Beschilderung in diesem Bereich ist nicht vorhanden.

 

An der Zufahrt zu den Grundstücken Pehlitz 13 – 15 befindet sich die Verkehrszeichenkombination Vz. 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ mit dem Zz. 1020-30 „Anlieger frei“. Eine konkrete Rechtswirkung erfüllt die v. g. Kombination der Verkehrszeichen jedoch nicht. Jeder der den Parsteinsee in diesem Bereich besuchen möchte, hat ein „Anliegen“ und kann folglich die Zufahrt nutzen.

 

Um Fahrzeugführern die Nutzung des Weges zu untersagen, können folgende Maßnahmen ergriffen werden:

 

  1. Aufstellung von Verkehrszeichen (Vz.) mit Zusatzzeichen (Zz.) am Beginn des „Grünweges“
  2. Aufstellung einer Schranke mit Profil-Zylinderschloss
  3. Aufstellung von 3 Absperrpollern mit Profil-Zylinderschloss.

 

 

Zu 1.

Um die Nutzung des „Grünweges“ verkehrsrechtlich zu unterbinden, ist am Grundstück „Pehlitz 15“ die Verkehrszeichenkombination Vz. 260 „Verbot für Kraftfahrzeuge“ mit dem Zz. 1026-38 „Land- und forstwirtsch. Verkehr frei“ aufzustellen. Nach erfolgter Aufstellung kann durch die örtliche Ordnungsbehörde der ruhende Verkehr kontrolliert und Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) geahndet werden.

 

Die voraussichtlichen Kosten dieser Maßnahme belaufen sich auf ca. 70,00 EUR zzgl. der Leistung des Baubetriebshofes. Finanzielle Mittel stehen in dieser Größenordnung zur Verfügung.

 

 

Zu 2.

Für eine konsequente Sperrung des „Grünweges“ kann eine massive Schranke an der Zufahrt aufgestellt werden. Der Zugang kann mittels Profil-Zylinderschloss unterbunden und nur für berechtigte freigegeben werden.

 

Für eine Handschranke mit einer Sperrlänge von ca. 4-5 Metern müssen Auszahlungen von ca. 2.500,00 EUR zzgl. der Leistung des Baubetriebshofes eingeplant werden. Entsprechende Mittel müssen in der Haushaltsplanung 2021 berücksichtigt werden.

 

 

Zu 3.

Die Absperrung des „Grünweges“ kann auch durch Poller erfolgen. Diese sind ebenfalls an der Zufahrt aufzustellen. Der Zugang kann mittels Profil-Zylinderschloss unterbunden und nur für berechtigte freigegeben werden. Zum Einsatz sollte eine massive Variante kommen, die einen Durchmesser von ca. 70 mm aufweist.

 

Für 3 herausnehmbare Poller mit Profil-Zylinderschlösser müssen Auszahlungen von ca. 1.500,00 EUR zzgl. der Leistung des Baubetriebshofes eingeplant werden. Entsprechende Mittel müssen in der Haushaltsplanung 2021 berücksichtigt werden.

 

 

 

Einschätzung der Verwaltung:

Gerade in den Sommermonaten werden durch „wildparkende Fahrzeuge“ Schäden an der Natur, den Flurstücken der Gemeinden und der Einwohner verzeichnet. Lösungen zum Schutz der v. g. Beteiligten müssen verhältnismäßig und zielführend sein. Nicht jeder kleine Weg kann durch die Gemeinden mit massiven Schranken oder Pollern versehen werden. Die Kosten sind immens und übersteigen die finanziellen Mittel der Gemeinden. Kostengünstige Lösungen erzielen meist nicht den gewünschten Erfolg.

Aus Sicht der Ordnungsbehörde wäre eine Schranke das geeignetste Mittel, um für diesen Bereich Abhilfe zu schaffen. Eine Beschilderung wie in Punkt 1 beschrieben, wäre aus verkehrsrechtlicher Sicht völlig ausreichend.   

 

 

 

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

Zu 1.: ca. 70,00 EUR

Zu 2.: ca. 2.500,00 EUR

Zu 3.: ca. 1.500,00 EUR

 

1220101-30100-5222000

Zu 1.: 2020

Zu 2.: 2021

Zu 3.: 2021

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersichtsplan (110 KB)    
Anlage 2 2 Zufahrt Pehlitz 13-15 (1347 KB)    
Anlage 6 3 Grünweg zum Horn (1185 KB)    
Anlage 3 4 Lageplan Vz. + Zz (1468 KB)    
Anlage 4 5 Lageplan Schranke (1392 KB)    
Anlage 5 6 Lageplan Poller (1391 KB)