Vorlage - CH-062/2020
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Die Gemeindevertretung Chorin beschließt folgende Maßnahme:
und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der v. g. Maßnahme.
Sachverhalt:
In der Gemeinde Chorin im Ortsteil Brodowin/ Pehlitz liegt auf dem Grundstück Gemarkung Brodowin, Flur 7, Flurstück 43 ein „Grünweg“, welcher neben und hinter dem Grundstück „Pehlitz 15“ entlang zum „Horn“ am Parsteinsee führt. Durch Anwohner wird vermehrt berichtet, dass dieser Weg durch Badegäste und Camper genutzt wird. Die Natur und die Anwohner werden durch die unberechtigte Nutzung stark beeinträchtigt. Aktuell ist der schmale „Grünweg“ mit kleinen Feldsteinen abgegrenzt. Die Steine werden jedoch durch renitente Fahrzeugführer beiseitegeschoben. Eine Beschilderung in diesem Bereich ist nicht vorhanden.
An der Zufahrt zu den Grundstücken Pehlitz 13 – 15 befindet sich die Verkehrszeichenkombination Vz. 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ mit dem Zz. 1020-30 „Anlieger frei“. Eine konkrete Rechtswirkung erfüllt die v. g. Kombination der Verkehrszeichen jedoch nicht. Jeder der den Parsteinsee in diesem Bereich besuchen möchte, hat ein „Anliegen“ und kann folglich die Zufahrt nutzen.
Um Fahrzeugführern die Nutzung des Weges zu untersagen, können folgende Maßnahmen ergriffen werden:
Zu 1. Um die Nutzung des „Grünweges“ verkehrsrechtlich zu unterbinden, ist am Grundstück „Pehlitz 15“ die Verkehrszeichenkombination Vz. 260 „Verbot für Kraftfahrzeuge“ mit dem Zz. 1026-38 „Land- und forstwirtsch. Verkehr frei“ aufzustellen. Nach erfolgter Aufstellung kann durch die örtliche Ordnungsbehörde der ruhende Verkehr kontrolliert und Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) geahndet werden.
Die voraussichtlichen Kosten dieser Maßnahme belaufen sich auf ca. 70,00 EUR zzgl. der Leistung des Baubetriebshofes. Finanzielle Mittel stehen in dieser Größenordnung zur Verfügung.
Zu 2. Für eine konsequente Sperrung des „Grünweges“ kann eine massive Schranke an der Zufahrt aufgestellt werden. Der Zugang kann mittels Profil-Zylinderschloss unterbunden und nur für berechtigte freigegeben werden.
Für eine Handschranke mit einer Sperrlänge von ca. 4-5 Metern müssen Auszahlungen von ca. 2.500,00 EUR zzgl. der Leistung des Baubetriebshofes eingeplant werden. Entsprechende Mittel müssen in der Haushaltsplanung 2021 berücksichtigt werden.
Zu 3. Die Absperrung des „Grünweges“ kann auch durch Poller erfolgen. Diese sind ebenfalls an der Zufahrt aufzustellen. Der Zugang kann mittels Profil-Zylinderschloss unterbunden und nur für berechtigte freigegeben werden. Zum Einsatz sollte eine massive Variante kommen, die einen Durchmesser von ca. 70 mm aufweist.
Für 3 herausnehmbare Poller mit Profil-Zylinderschlösser müssen Auszahlungen von ca. 1.500,00 EUR zzgl. der Leistung des Baubetriebshofes eingeplant werden. Entsprechende Mittel müssen in der Haushaltsplanung 2021 berücksichtigt werden.
Einschätzung der Verwaltung: Gerade in den Sommermonaten werden durch „wildparkende Fahrzeuge“ Schäden an der Natur, den Flurstücken der Gemeinden und der Einwohner verzeichnet. Lösungen zum Schutz der v. g. Beteiligten müssen verhältnismäßig und zielführend sein. Nicht jeder kleine Weg kann durch die Gemeinden mit massiven Schranken oder Pollern versehen werden. Die Kosten sind immens und übersteigen die finanziellen Mittel der Gemeinden. Kostengünstige Lösungen erzielen meist nicht den gewünschten Erfolg. Aus Sicht der Ordnungsbehörde wäre eine Schranke das geeignetste Mittel, um für diesen Bereich Abhilfe zu schaffen. Eine Beschilderung wie in Punkt 1 beschrieben, wäre aus verkehrsrechtlicher Sicht völlig ausreichend.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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