Vorlage - CH-064/2020
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt den Leistungskatalog des Baubetriebshofes für das Jahr 2021 und stellt die finanziellen Mittel im Haushalt 2021 zur Verfügung.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Chorin ist als Eigentümerin kommunaler Grundstücke zur Erledigung der gesetzlichen Pflichten eines Eigentümers verpflichtet. Weiterhin hat sie für die Verkehrssicherheit der öffentlichen Straßen und Wege und anderen Anlagen Sorge zu tragen. Für die Erledigung dieser Aufgaben wird der Baubetriebshof des Amtes in Anspruch genommen. Im Leistungskatalog sind die voraussichtlichen Arbeitsstunden für die Gemeinde Chorin enthalten.
Die Vorfinanzierung der Baubetriebshofstunden erfolgt aus der Amtsumlage. Die detaillierte Abrechnung der tatsächlich benötigten Stunden des BBH und Angabe der jeweiligen Deckungsquelle spiegelt sich im Jahresabschluss der Gemeinde wieder.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |