Vorlage - PS-030/2020

 
 
Betreff: Genehmigung einer Eilentscheidung / Vergabe Bauleistung für den Deckenüberzug Dorfstraße OT Lüdersdorf
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Parsteinsee Entscheidung
14.09.2020 
Gemeindevertretung Parsteinsee ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage zum Beschluss

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Parsteinsee genehmigt die am 26.08.2020 getroffene Eilentscheidung zur Weiterbeauftragung des Planungsbüros und die Vergabe der Bauleistung für den Deckenüberzug der kommunalen Dorfstraße, Abzweig Parsteiner Straße bis Abzweig Triftstraße, im OT Lüdersdorf.“

 

 

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Sachverhalt:

 

Der instand zu setzende Teil der Dorfstraße ab Abzweig Parsteiner Straße in Richtung Triftstraße ist eine öffentlich gewidmete Gemeindestraße.

 

Die Straße weist erhebliche Schäden an der Oberfläche auf. Zwar wurde bereits in der Vergangenheit punktuelle Instandsetzungsarbeiten durchgeführt, diese führten jedoch nur kurzzeitig zu einer Verbesserung des Straßenzustandes.

Sinnvoll und nachhaltig ist hier nur ein kompletter Asphaltüberzug.

Beim Aufbringen einer Asphaltdeckschicht wird auch eine hohe Ebenflächigkeit und ein flächendeckender Verschluss von Rissen aller Art gewährleistet um das Eindringen von Niederschlagswasser zu verhindern.

 

Bereits 2018 wurde das Büro für Bauplanung Nerreter beauftragt, eine Kostenschätzung für die Sanierung einschl. der notwendigen Planungsleistungen zu erstellt.

Aktuell liegt auch die überarbeitete Kostenschätzung vor.

 

Es wurde noch kein Beschluss zum Deckenüberzug / Deckschichterneuerung durch die Gemeinde gefasst.

 

In der letzten GV am 10.08.2020 wurde die Verwaltung zur Aussage aufgefordert den Termin für die Instandsetzung der Dorfstraße von der Kreuzung Parsteiner Straße zu benennen.

Um die im Haushalt der Gemeinde Parsteinsee für das Jahr 2020 geplanten Mittel noch in diesem Jahr für diese Maßnahme zu verwenden ist eine zeitnahe Beauftragung zur Umsetzung der Instandhaltungsmaßnahme notwendig.

Bis zur Auftragsvergabe der Bauausführung muss noch eine Ausschreibung, Prüfung der Angebote und Auftragserteilung erfolgen.

Die geplanten Arbeiten sind witterungsabhängig und können nicht bei jeder Witterung erfolgen. Aus diesem Grund kann nicht bis zur kommenden GV Parsteinsee zur Beschlussfassung gewartet werden.

 

Die notwendigen Mittel in Höhe 115.000,00 € (Planung und Ausführung) wurden im Haushalt der Gemeinde Parsteinsee 2020 eingestellt. Der Haushalt der Gemeinde Parsteinsee für 2020 wurde beschlossen und Ende Juni im Amtsblatt veröffentlicht.

 

Der Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg trifft im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung Parsteinsee die Entscheidung nach § 58 BbgKVerf. In der nächsten ordentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Parsteinsee erfolgt die Beschlussfassung zu dieser Eilentscheidung.

 

 

 

 

Eilentscheidung

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Parsteinsee beschließt:

 

  1. Die Weiterbeauftragung des Planungsbüros

Bauplanung Nerreter

Hoch-, Tiefbau- und Straßenbau

Am Mühlenweg 3

17268 Boitzenburger Land

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Ausschreibungsverfahren durchzuführen und dem im Ergebnis der Ausschreibung wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen. Die Gemeindevertretung ist in der auf die Auftragserteilung folgenden Sitzung über das Ergebnis zu informieren.

 

 

 

 

Datum:       Datum:

 

 

 

 

 

 

 

Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

Michael Stürmer

Vorsitzender der Gemeindevertretung Parsteinsee

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

115.000,00 €

541010-90601-5221000

2020

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zum Beschluss (599 KB)