Vorlage - BR-037/2020
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Die Gemeinde Britz beschließt die Satzung der Gemeinde Britz über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) in der vorliegenden Fassung. Gleichzeitig wird die Hundesteuersatzung der Gemeinde Britz vom 13.07.2001 außer Kraft gesetzt.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Britz konnte den gesetzlich geforderten Haushaltsausgleich im Haushaltsjahr 2020 nur durch die Inanspruchnahme von Ersatzdeckungsmitteln erreichen. Die Gemeinde ist angehalten, sowohl neue Ertragsquellen zu erschließen als auch die bereits vorhandenen Möglichkeiten in angemessenem Rahmen auszuschöpfen.
Im Zuge dieser Überlegungen wurden die derzeit in der Gemeinde Britz geltenden Hundesteuertarife einer Überprüfung unterzogen. Im Ergebnis eines amtsinternen und amtsübergreifenden Vergleiches wurde festgestellt, dass diese sich am unteren Rand bewegen.
Gleichartig strukturierte Gemeinden in benachbarten Amtsgebieten dienten als Orientierung für die Verhältnismäßigkeit und führen zur vorgeschlagenen Anhebung der Steuersätze. Beginnt oder endet die Hundehaltung während eines Jahres, so wird die Steuer nur anteilig für die jeweiligen Monate erhoben und sollte deshalb durch 12 teilbar sein.
Gleichzeitig wurde die geltende Hundesteuersatzung inhaltlich überprüft. Die Definition des „Kampfhundes“ wurde an den Begriff des „gefährlichen Hundes“ gemäß derzeit gültiger Hundehalterverordnung (HundehV) angepasst. Die Definition wurde im Satzungstext ergänzt, nur der Verweis auf die HundehV genügt nicht. Weiterhin wurden die Gesetzesverweise aktualisiert.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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