Vorlage - BR-037/2020

 
 
Betreff: Satzung der Gemeinde Britz über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Britz Entscheidung
07.09.2020 
Finanzausschuss Britz zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
28.09.2020 
Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
036_Britz_Hundesteuersatzung Entwurf 2020 08 20

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeinde Britz beschließt die Satzung der Gemeinde Britz über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) in der vorliegenden Fassung. Gleichzeitig wird die Hundesteuersatzung der Gemeinde Britz vom 13.07.2001 außer Kraft gesetzt.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Britz konnte den gesetzlich geforderten Haushaltsausgleich im Haushaltsjahr 2020 nur durch die Inanspruchnahme von Ersatzdeckungsmitteln erreichen. Die Gemeinde ist angehalten, sowohl neue Ertragsquellen zu erschließen als auch die bereits vorhandenen Möglichkeiten in angemessenem Rahmen auszuschöpfen.

 

Im Zuge dieser Überlegungen wurden die derzeit in der Gemeinde Britz geltenden Hundesteuertarife einer Überprüfung unterzogen. Im Ergebnis eines amtsinternen und amtsübergreifenden Vergleiches wurde festgestellt, dass diese sich am unteren Rand bewegen.

 

Gleichartig strukturierte Gemeinden in benachbarten Amtsgebieten dienten als Orientierung für die Verhältnismäßigkeit und führen zur vorgeschlagenen Anhebung der Steuersätze. Beginnt oder endet die Hundehaltung während eines Jahres, so wird die Steuer nur anteilig für die jeweiligen Monate erhoben und sollte deshalb durch 12 teilbar sein.

 

Gleichzeitig wurde die geltende Hundesteuersatzung inhaltlich überprüft. Die Definition des „Kampfhundes“ wurde an den Begriff des „gefährlichen Hundes“ gemäß derzeit gültiger Hundehalterverordnung (HundehV) angepasst. Die Definition wurde im Satzungstext ergänzt, nur der Verweis auf die HundehV genügt nicht. Weiterhin wurden die Gesetzesverweise aktualisiert.  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen

Ja x         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

Mehrertrag ca. 3.400 EUR/HHJ

6110101-20100-4032000

2021 ff.

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 036_Britz_Hundesteuersatzung Entwurf 2020 08 20 (283 KB)