Vorlage - OD-066/2020
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Die Stadtverordneten der Stadt Oderberg beschließen den Leistungskatalog des Baubetriebshofes für das Jahr 2021 und stellen die finanziellen Mittel im Haushaltsjahr 2021 zur Verfügung.
Sachverhalt:
Die Stadt Oderberg ist als Eigentümer kommunaler Grundstücke zur Erledigung der gesetzlichen Pflichten eines Eigentümers verpflichtet. Weiterhin hat sie für die Verkehrssicherheit der öffentlichen Straßen, Wege und anderen Anlagen Sorge zu tragen. Für die Erledigung dieser Aufgaben wird der Baubetriebshof des Amtes Britz-Chorin-Oderberg in Anspruch genommen. Im Leistungskatalog sind die voraussichtlich benötigten Arbeitsstunden für die Stadt Oderberg, die sich aktuell an den Verbräuchen der vergangenen Haushaltsjahre orientieren enthalten.
Die Vorfinanzierung der Baubetriebshofstunden erfolgt aus der Amtsumlage. Die detaillierte Abrechnung der tatsächlich benötigten Stunden des BBH und Angabe der jeweiligen Deckungsquelle spiegelt sich im Jahresabschluss der Stadt Oderberg wieder. Hat die Stadt gut mit den geplanten BBH Stunden gewirtschaftet, entstehen keine Mehrkosten.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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