Vorlage - LI-035/2014
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Die Gemeindevertretung Liepe beschließt die Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2015.
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Als notleidende Gemeinde ist die Gemeinde Liepe verpflichtet, alle Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen. Die Höhe der Hebesätze entspricht der mit der Bewilligung von Bedarfszuweisungen für notwendige und unabweisbare Investitionen verbundenen Auflage Nr. 2.1. des Ministerium des Innern vom 28.08.2013.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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