Vorlage - LS-036/2020
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Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen beschließt den Leistungskatalog des Baubetriebshofes für das Jahr 2021 und stellt den finanziellen Mittel im Haushalt 2021 zur Verfügung.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen ist als Eigentümerin kommunaler Grundstücke zur Erledigung der gesetzlichen Pflichten eines Eigentümers verpflichtet. Weiterhin hat sie für die Verkehrssicherung der öffentlichen Straßen, Wege und anderen Anlagen Sorge zu tragen. Für die Erledigung dieser Aufgaben wird der Baubetriebshof des Amtes Britz-Chorin-Oderberg in Anspruch genommen. Im Leistungskatalog sind die voraussichtlich benötigten Arbeitsstunden für die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen, die sich aktuell an den Verbräuchen der vergangenen Haushaltsjahre orientieren, enthalten.
Da die Gemeinde beabsichtigt die Leistungen für die Grünflächenpflege auszuschreiben und an Dritte zu vergeben, wurden diese Leistungen im Leistungskatalog nicht mehr berücksichtigt, wodurch sich eine Differenz der Bauhofstunden zu Gunsten der Gemeinde bildet.
Die Vorfinanzierung der Baubetriebshofstunden erfolgt aus der Amtsumlage. Die detaillierte Ab-rechnung der tatsächlich benötigten Stunden des BBH und Angabe der jeweiligen Deckungsquelle spiegelt sich im Jahresabschluss der Gemeinde wieder. Hat die Gemeinde gut mit den geplanten BBH Stunden gewirtschaftet, entstehen ihr keine Mehrkosten.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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