Vorlage - BR-039/2020 IV
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Sachverhalt: § 29 Abs. 1 KomHKV Bbg. legt fest, dass die Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs einschließlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten ist.
Bestandteil des Berichtes ist eine Übersicht über die Entwicklung der Haushaltsjahre 2018 und 2019 gegenüber der Haushaltsplanung 2020 und dem aktuellen IST 2020 mit Buchungsstand 25.08.2020. Die wesentlichen Positionen bzw. Abweichungen werden erläutert.
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