Vorlage - LI-042/2020 IV

 
 
Betreff: Machbarkeitsprüfung - Aufstellung eines Verkehrsspiegel an der Kreuzung L291/ L29
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:32.81
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Liepe Information
06.10.2020 
Gemeindevertretung Liepe zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Lageplan

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Durch die Gemeindevertretung Liepe wurde die Aufstellung eines Verkehrsspiegels an der Kreuzung Karl-Liebknecht-Straße/ Grenzhäuser (L 291/ L 29) gewünscht. Die Amtsverwaltung wurde beauftragt, eine Machbarkeitsprüfung vorzunehmen.

 

Für die Aufstellung von Verkehrsspiegeln an Landes- und Bundesstraßen ist die Zustimmung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg (LS Bbg) notwendig. Nach Rücksprache dem ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Liepe wurde der ungefähre Standort bestimmt, um einen Antrag beim LS Bbg einreichen zu können. Begründet wurde die Aufstellung wie folgt:

 

Fahrzeuge, welche die Landesstraße L 29 aus Niederfinow kommend in Richtung L 291 FR Eberswalde verlassen wollen, können Kraftfahrzeuge und Radfahrer aus Eberswalde kommend, erst sehr spät erkennen. Die Sichtbeziehungen im Bereich der Einmündung werden durch bauliche Gegebenheiten (Kurvenverlauf, Anhöhe, Bewuchs) deutlich eingeschränkt. Ein Verkehrsspiegel mit einer Spiegelfläche von 800 mm x 1000 mm könnte an diesem Standort für bessere Sichtverhältnisse sorgen und folglich die Gefahr von Zusammenstößen vermindern.

 

Nach erfolgter Prüfung durch die örtliche Ordnungsbehörde kann in Teilen die Notwendigkeit zur Aufstellung eines Spiegels angenommen werden. Ein entsprechender Antrag zur Genehmigung der Installation wurde am 14.08.2020 beim LS Bbg gestellt.

Die Prüfung erfolgte durch Außendienstmitarbeiter des LS Bbg. Durch diese konnte keine Notwendigkeit zur Aufstellung festgestellt werden. Die Ablehnung der Installation ging am 26.08.2020 ein. Ein Verkehrsspiegel kann folglich nicht aufgestellt werden.