Vorlage - PS-035/2020
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Die Gemeinde Parsteinsee beschließt die Satzung der Gemeinde Parsteinsee über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) in der vorliegenden Fassung. Gleichzeitig wird die Hundesteuersatzung der Gemeinde Parsteinsee vom 15.12.2005 außer Kraft gesetzt.
Sachverhalt:
Die geltende Hundesteuersatzung der Gemeinde Parsteinsee musste aufgrund aktueller Entwicklungen in Rechtsprechung und in Formulierungen bei den gesetzlichen Grundlagen einer Überprüfung unterzogen werden.
Der Begriff des unwiderlegbar gefährlichen Hundes wurde an die derzeit gültige Hundehalterverordnung (HundehV) angepasst und die Definition im Satzungstext ergänzt. Weiterhin wurden Gesetzesverweise aktualisiert.
Im Zuge dieser Anpassungen wurden auch die Steuersätze begutachtet. Im Ergebnis eines amtsinternen und amtsübergreifenden Vergleiches wurden die Steuersätze überarbeitet. Gleichartig strukturierte Gemeinden in benachbarten Amtsgebieten dienten als Orientierung für die Verhältnismäßigkeit und führen zur vorgeschlagenen Anhebung der Steuersätze. Beginnt oder endet die Hundehaltung während eines Jahres, so wird die Steuer nur anteilig für die jeweiligen Monate erhoben und sollte deshalb durch 12 teilbar sein.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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