Vorlage - LS-039/2020
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Die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt die Umsetzung von Variante 1 zur Umsetzung eines öffentlichen WLANs im Begegnungszentrum Lunow.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen hat auf Antrag im Förderprogramm WIFI4EU einen Gutschein für ein öffentliches WLAN auf einem öffentlichen Raum über 15.000 € erhalten. Nach Rücksprache mit Frau von Cysewski wurde das Begegnungshaus als einzige mögliche Stelle für ein öffentliches WLAN in Betracht gezogen. Der Gutschein hat eine Gültigkeit von 18 Monaten nach Unterzeichnung. In diesem Zeitraum muss die Kommune die Leistung ausgeschrieben, einen IT-Dienstleister ausgewählt und das Netz vollständig sowie betriebsbereit errichtet haben. Die Kommune ist verpflichtet, auf die Förderung durch das Programm und die Europäische Union hinzuweisen. Zu den Visualisierungspflichten gehört: - dass die Gemeinden das WiFi4EU-Symbol deutlich an öffentlichen Orten anbringen müssen, an denen eine WiFi4EU-Internetverbindung bereitgestellt wird, - dass alle Mitteilungen und Veröffentlichung zur WiFi4EU-Förderung durch die Abbildung des WiFi4EU-Symbols auf die Finanzierung durch die Europäischen Union hinweisen, - dass das WiFi4EU-Symbol ohne Änderung verwendet wird. Die Größe kann mit Ausnahme verändert werden, dabei ist das Größenverhältnis stets beizubehalten. Erste Kostenschätzungen haben ergeben, dass aufgrund der nicht vorhandenen Netzwerkverkabelung im Begegnungshaus die Mittel des Gutscheins nicht auskömmlich wären. Hierdurch haben sich zwei Varianten ergeben:
Die Verwaltung empfiehlt Variante 1 um eine möglichst hohe Ausleuchtung des Gebäudes zu gewährleisten und langfristig eine saubere Netzwerkinfrastruktur aufzubauen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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