Vorlage - AA-045/2020
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1. Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt die vorgeschlagene Vorgehensweise zur Vergabe der Leistungen für die Prüfung Elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in allen 16 Feuerwehrgerätehäusern.
2. Der Amtsdirektor wird ermächtigt, das Vergabeverfahren durchzuführen und die Vergabeentscheidung zu treffen.
Sachverhalt:
Der Unterhaltungspflichtige der Feuerwehrgerätehäuser hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel sowie Stromerzeuger in den Gerätehäusern auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Dieses hat in bestimmten Zeitabständen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft zu erfolgen.
Auf Grundlage der Vorschriften der DGUV 3 + DGUV 4 Vorschrift 4 (DGUV = Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) sind Wiederholungsprüfungen erforderlich für:
Auf Grund der einzuhaltenden Prüffristen ist vorgesehen, die Leistungen für die Prüfung Elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in allen 16 Feuerwehrgerätehäusern als Rahmenvereinbarung für 4 Jahre neu zu vergeben.
Es erfolgt eine Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb nach der Vergabeverordnung UVgO. Zur Einhaltung der Binnenmarktrelevanz erfolgte bereits eine Ex ante Veröffentlichung, worauf sich Interessenten für eine Wettbewerbsteilnahme bewerben können.
Der geschätzte Auftragswert für die Prüfung aller 16 Feuerwehrgerätehäuser beträgt insgesamt ca. 62.000,- EUR brutto für 4 Jahre. Das entspricht für die Haushaltsjahre:
HH 2020 = 11.500,- EUR HH 2021 = 21.100,- EUR HH 2022 = 17.900,- EUR HH 2023 = 11.500,- EUR
Gesamt = 62.000,- EUR.
Tabelle (1) Zeitschiene für die Vergabe:
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen |
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