Vorlage - AA-045/2020

 
 
Betreff: Rahmenvereinbarung für die Prüfung Elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in den Feuerwehrgerätehäusern
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Entscheidung
01.10.2020 
Amtsausschuss ungeändert beschlossen   

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1. Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt die vorgeschlagene Vorgehensweise zur Vergabe der Leistungen für die Prüfung Elektrischer Anlagen und Betriebs­mittel in allen 16 Feuerwehrgerätehäusern.

 

2. Der Amtsdirektor wird ermächtigt, das Vergabeverfahren durchzuführen und die Vergabeentscheidung zu treffen.

 

 

 

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Sachverhalt:

 

Der Unterhaltungspflichtige der Feuerwehrgerätehäuser hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel sowie Stromerzeuger in den Gerätehäusern auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Dieses hat in bestimmten Zeitabständen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft zu erfolgen.

 

Auf Grundlage der Vorschriften der DGUV 3 + DGUV 4 Vorschrift 4 (DGUV = Deutsche Gesetzliche Unfall­versicherung) sind Wiederholungsprüfungen erforderlich für:

  • ortsfeste elektrische Anlagen, Prüffrist: alle 4 Jahre
  • ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, Prüffrist: 1 x jährlich
  • Stromerzeuger (Aggregate), Prüffrist: 1 x jährlich

 

Auf Grund der einzuhaltenden Prüffristen ist vorgesehen, die Leistungen für die Prüfung Elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in allen 16 Feuerwehrgerätehäusern als Rahmen­vereinbarung für 4 Jahre neu zu vergeben.

 

Es erfolgt eine Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb nach der Vergabe­ver­ordnung UVgO. Zur Einhaltung der Binnenmarktrelevanz erfolgte bereits eine Ex ante Veröffentlichung, worauf sich Interessenten für eine Wettbewerbsteilnahme bewerben können.

 

Der geschätzte Auftragswert für die Prüfung aller 16 Feuerwehrgerätehäuser beträgt insgesamt ca. 62.000,- EUR brutto für 4 Jahre. Das entspricht für die Haushaltsjahre:

 

HH 2020 = 11.500,- EUR

HH 2021 = 21.100,- EUR

HH 2022 = 17.900,- EUR

HH 2023 = 11.500,- EUR

                                                       

 

Gesamt = 62.000,- EUR.

 

 

 

 

 

 

Tabelle (1) Zeitschiene für die Vergabe:

 

Nr.

Verfahrensschritte

Zeitraum

1

Beschluss des Amtsausschuss auf Grundlage der Hauptsatzung des Amtes BCO § 10 Absatz (2)

am 01.10.2020

2

Versand der Vergabeunterlagen

02.10.2020

3

Submissionstermin

19.10.2020

4

Auftragserteilung (frühestens), spätestens am 06.11.2020

23.10.2020

5

Mitteilung der Vergabeentscheidung als Informationsvorlage an den Amtsausschuss

05.11.2020

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

62.000,- EUR

1260115-10105-5210115

2020-2023

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Die erforderlichen Mittel werden jährlich in den Haushalt eingestellt.

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen