Vorlage - LI-044/2020
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Die Gemeinde Liepe beschließt die Satzung der Gemeinde Liepe über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) in der vorliegenden Fassung. Gleichzeitig wird die Hundesteuersatzung der Gemeinde Liepe vom 16.05.2006 außer Kraft gesetzt.
Sachverhalt: Die Gemeinde Liepe konnte den gesetzlich geforderten Haushaltsausgleich im Haushaltsjahr 2020 nicht erreichen. Im Finanzplanzeitraum bis 2023 war der Haushaltsausgleich auch mit Hilfe der im Haushaltssicherungskonzept erarbeiteten Maßnahmen nicht möglich. Die Gemeinde ist angehalten, sowohl neue Ertragsquellen zu erschließen als auch die bereits vorhandenen Möglichkeiten in angemessenem Rahmen auszuschöpfen.
Die derzeit in der Gemeinde Liepe seit 2006 zur Anwendung kommenden Steuersätze wurden einem amtsinternen und amtsübergreifenden Vergleich unterzogen mit dem Ergebnis, dass sich diese am unteren Rand bewegen und eine Anpassung gegeben ist. Gleichartig strukturierte Gemeinden in benachbarten Amtsgebieten dienten als Orientierung für die Verhältnismäßigkeit. Beginnt oder endet die Hundehaltung während eines Jahres, so wird die Steuer nur anteilig für die jeweiligen Monate erhoben und sollte deshalb durch 12 teilbar sein.
Gleichzeitig wurde die geltende Hundesteuersatzung inhaltlich überprüft. Die Definition des „gefährlichen Hundes“ wurde eingefügt und an die Formulierung gemäß der derzeit gültigen Hundehalterverordnung (HundehV) angepasst. Weiterhin wurden die Gesetzesverweise aktualisiert.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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