Vorlage - LI-037/2014

 
 
Betreff: Vergabe Ingenieurleistungen für Vermessung für den Ersatzneubau "Wegebrücke über die HOW-80,15 in Liepe"
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Katrin Voigt
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Liepe Entscheidung
04.11.2014 
Gemeindevertretung Liepe ungeändert beschlossen   

Die Gemeindevertretung Liepe beschließt, auf Grundlage der geprüften Honorarangebote aus der Angebotsabfrage, dem:

 

Vermessungsbüro Mallon

Rudolf-Breitscheid-Straße 27

16225 Eberswalde

 

den Auftrag für die erforderlichen Vermessungsarbeiten zu erteilen.

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung Liepe hat in ihrer Sitzung am 17.06.2014 beschlossen, der Krone Hamann Reinke IB GmbH aus Berlin den Auftrag für die Objekt- und Tragwerksplanung für den Ersatzneubau „Wegebrücke über die HOW-80,15 in Liepe“ zu erteilen. Als vorbereitende Leistungen für die Objekt- und Tragwerksplanung sind Vermessungsleistungen erforderlich.

 

Leistungsbestandteil der Objektplanung und Aufgabe des Planungsbüros war die Vorbereitung der Vergabe für die Vermessungsleistungen gemäß HOAI 2013 Anlage 1, 1.4.4, Leistungsphase 1-4. Die Angebotsabfrage der Ingenieurleistungen für die Vermessung und die Vorbereitung der Vergabe erfolgte durch das beauftragte Planungsbüro.

 

Für die erforderlichen Vermessungsarbeiten wurden 6 geeignete Vermessungsbüros angefragt, ein entsprechendes Angebot abzugeben. Es haben 4 Bieter fristgemäß ein Angebot abgegeben.  

 

Durch die Krone Hamann Reinke IB GmbH aus Berlin wurden die 4 vorliegenden Angebote rechnerisch sowie fachlich geprüft und ausgewertet. Die Prüfung und Wertung der Angebote wurde durch das Planungsbüro durchgeführt. Das Prüfergebnis (Rangfolge) ist wie folgt dargestellt:

 

Ingenieurbüro

Wertungssumme (brutto)

Vermessungsbüro Mallon, Eberswalde

  2.739,12 €

2

  3.195,15 €

3

  4.730,25 €

4

  5.331,20 €

 

 

 

Die Angebote wurden rechnerisch sowie fachlich geprüft und gewertet. Das Vermessungsbüro Mallon aus Eberswalde hat das wirtschaftlich günstigste Honorarangebot abgegeben.

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

ja

nein

 

 

Kosten

Kostenstelle

Haushaltsjahr

Mittel stehen zur Verfügung

2.739,12 €

50601

2014

Mittel stehen nicht zur Verfügung

Deckungsvorschlag:

Bedarfszuweisung zur Durchführung für notwendige und unabweisbarer Investitionsmaßnahmen gemäß § 16 Abs. 1 Satz 3 Ziff. 3 BbgFAG

Mittel stehen nur in folgender
Höhe zur Verfügung:

 


 

Katrin Voigt

 

 

 

Astrid Gohlke

 

Ulrich Hehenkamp

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

Amtsdirektor

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen