Vorlage - BR-045/2020

 
 
Betreff: Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Britz für das Haushaltsjahr 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Britz Entscheidung
07.10.2020 
Finanzausschuss Britz zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
26.10.2020 
Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
HHPL 2021 Britz Gesamt für GV
HHPL 2021 Britz KSt Kita-Hort

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Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021.

 

Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 650.000 EUR

festgesetzt.

 

 

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Sachverhalt:

Gemäß § 65 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung. Entsprechend § 63 BbgKVerf hat die Gemeinde ihre Haushaltswirtschaft so zu planen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Das Ergebnis aus ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen ist in jedem Haushaltsjahr unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren in Plan und Rechnung auszugleichen. Es ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der ordentlichen Aufwendungen erreicht oder übersteigt. § 63 Abs. 5 BbgKVerf sieht vor, dass zum Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses auch Rücklagemittel verwendet werden können.

 

Die Gemeinde Britz kann nach Verwendung von Rücklagemitteln (sog. Ersatzdeckungsmittel) den Haushaltsausgleich für das Haushaltsjahr 2021 und im Finanzplanzeitraum erreichen.

 

§ 64 Abs. 3 BbgKVerf sieht vor, dass die Gemeinde Kredite nur aufnehmen darf, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre. Für den geplante Neubau des Hortes in der Gemeinde Britz ist eine Kreditaufnahme notwendig, da der eigene Kassenbestand für die komplette Finanzierung des Vorhabens nicht ausreicht. Mit der Haushaltssatzung 2021 ist die Beantragung einer Kreditaufnahme notwendig.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja x         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

2021-2024

x  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

s. Anlage

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 HHPL 2021 Britz Gesamt für GV (4229 KB)    
Anlage 2 2 HHPL 2021 Britz KSt Kita-Hort (1355 KB)