Vorlage - NI-060/2020
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Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt, das Grundstück Dorfstraße 10 mit 6 WE-Mehrfamilienhaus in 16248 Niederfinow - Flurstück 173 der Flur 2, Gemarkung Niederfinow - mit einer Größe von 1.400 m² in einem Bieterverfahren zu veräußern. Das Mindestgebot beträgt 63.000 €. Die Gemeindevertretung befürwortet eine Nutzung des Objektes nach sozialen Maßstäben. Dem Gebot ist ein Konzept zur beabsichtigten künftigen Nutzung des Mietobjektes (z.B. beabsichtigte Investitionen, zeitliche Abläufe, etwaige freiwillige Verpflichtungen) beizufügen. Die beabsichtigte Veräußerung im Bieterverfahren ist im Amtsanzeiger sowie auf der Homepage des Amtes Britz-Chorin-Oderberg zu veröffentlichen. Weiterhin sind die bereits bekannten Kaufinteressenten zu informieren. Angebote sind bis zum 30. November 2020 in der Amtsverwaltung einzureichen. Die Öffnung und Sichtung der Angebote sowie Vorberatung erfolgt in der Sitzung des Entwicklungsausschusses der Gemeinde Niederfinow im Monat Dezember 2020. Mit einem gesonderten Beschluss wird die Gemeindevertretung den Zuschlag in dem Bieterverfahren erteilen. Die Gemeindevertretung behält sich vor, Angaben aus dem Nutzungskonzept dem Erwerber bei Zuschlagserteilung verpflichtend aufzuerlegen. Der Käufer trägt die mit dem Verkauf verbundenen Notar- und Gerichtskosten sowie die Kosten der behördlichen Genehmigungen und Erklärungen.
Sachverhalt:
Mit Beschluss NI-047/2020 vom 11.06.2020 hat sich die Gemeindevertretung Niederfinow dafür ausgesprochen, das Grundstück Dorfstraße 10 mit insgesamt 6 Wohneinheiten zu veräußern. Die Amtsverwaltung war beauftragt den Verkehrswert für dieses Grundstück durch einen Sachverständigen ermitteln zu lassen. Das Ergebnis der Wertermittlung liegt mittlerweile in der Amtsverwaltung vor.
Weil es mehrere Kaufinteressenten gibt, die teilweise bereits auch schriftliche Kaufanträge abgegeben haben, ist nach den Veräußerungsvorschriften des Innenministeriums des Landes Brandenburg ein Ausschreibungsverfahren/Bieterverfahren durchzuführen. Dabei handelt es sich um ein Verfahren, das mit dem gleichnamigen Verfahren nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) und Verdingungsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen (VOL) nicht vergleichbar ist. Die öffentliche Ausschreibung von Grundstücken ist eine öffentliche, für die Gemeinde unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten. Allgemein ist darauf hinzuweisen, dass Veräußerungen von Grundstücken durch die Kommunen nur zum vollen Verkehrswert möglich sind und der Erwerber alle Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung zu tragen hat.
Die Veröffentlichung des Ausschreibungstextes sollte zumindest auf der Homepage des Amtes Britz-Chorin-Oderberg sowie im Amtsanzeiger erfolgen. Letzterer erscheint am 30. Oktober 2020. Daher scheint der Termin 30.11.2020 als Ausschreibungsende geeignet zu sein. Es wird empfohlen, die Angebote einschließlich der Nutzungskonzepte im Entwicklungsausschuss der Gemeinde Niederfinow im Monat Dezember zu öffnen und zu sichten, um dann der Gemeindevertretung einen Vorschlag zur Zuschlagserteilung zu unterbreiten.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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