Vorlage - NI-064/2020 IV
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Sachverhalt: Mit E- Mail vom 20.07.2020 stellte Herr Dr. Gollner folgenden Antrag: "Der Amtsdirektor klärt über die finanziellen Schäden auf, die durch die rechtswidrige Schließung des Parkplatzes am Schiffshebewerk vor und nach Ostern entstanden sind. Er klärt ferner über die rechtlichen Möglichkeiten der Gemeinde auf, auf Grund der rechtswidrigen Schließung des Parkplatzes Schadensersatz zu erlangen." „Gründe: Nach dem Eingeständnis des Amtsdirektors erfolgte die Schließung des Parkplatzes wegen Corona durch das Ordnungsamt der Amts. Zuständig war aber nicht das Amt sondern der Kreis. Die Schließung war daher rechtswidrig. Durch die Schließung entgingen der Gemeinde die Parkgebühren und die Gebühren für die Inanspruchnahme der Toiletten. Ferner konnten die Gewebetreibenden nichts aus dem Stand heraus verkaufen, so daß auch die Einnahmen aus Steuern entfielen. Im Gegenzug dazu liefen die Bewirtschaftungskosten des Parkplatzes weiter. Der Amtdirektor wird aufgefordert, die dadurch für die Gemeinde entstandenen finanziellen Verluste in Art und Höhe, soweit schon möglich, zu beziffern. Das Haushaltsrecht verpflichtet die Gemeinden, alle Möglichkeiten, Einkünfte für den Haushalt zu generieren, auszunutzen. Die Gemeinde darf auf solche Möglicheiten nicht verzichten. Die Kommunalverfassung verpflichtet in § 135 Abs. 2 Satz 4 das Amt, die Gemeinde bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben zu beraten. Zur Aufklärungspflicht noch folgendes: Der laufende Haushalt geht auch von den Einkünften aus dem Parkplatz aus. Diese werden geringer als veranschlagt sein. Daher besteht Bedarf an Aufklärung darüber, auf welche Weise dieser Ausfall bei der Durchführung des laufenden Haushalts ausgeglichen werden soll. Daneben dürften andere Einkünfte der Gemeinde aufgrund Corona einbrechen. Der Amtsdirektor möge auch zu solchen wegfallenden Einkünften und ihre Wirkung auf den laufenden Haushalt Stellung nehmen.“ Stellungnahme des Amtes: Die Sperrung des Parkplatzes am Schiffshebewerk erfolgte ausschließlich aus Gründen des Infektionsschutzes im Zusammenhang mit der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Pandemielage und diente dem Schutz von Leben und Gesundheit. Die außerordentliche Zuständigkeit ist durch § 6 Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz – OBG) gegeben. Im Haushalt der Gemeinde Niederfinow wurden für das Haushaltsjahr 2020 Erträge in Höhe von 163.000 € in Ansatz gebracht. Das Ergebnis der Haushaltsdurchführung per 31.08.2020 ist mit 109.000 € ausgewiesen. Folglich ist von einer 100 prozentigen Erfüllung der im Ergebnishaushalt ausgewiesenen Ansätze auszugehen. Es ist im Übrigen davon auszugehen, dass in den restlichen 4 Monaten des Jahres 2020 noch Erträge erwirtschaftet werden. Auch sind aktuell keine Ausfälle an Erträgen aus Gewerbesteuern zu verzeichnen. Die Gemeinde Niederfinow erhält aus dem Kommunalen Rettungsschirm für voraussichtlich zu erwartende Steuermindererträge Kompensationszahlungen - aktuell in Höhe von 10.600 €. Darüber hinaus erhielt die Gemeinde einen pauschalen Mehrbelastungsausgleich in Höhe von 4.400 €. Die Kommunalaufsicht des Landkreises Barnim teilte Herrn Dr. Gollner zu seiner Anfrage zur Rechtmäßigkeit der Schließung des Parkplatzes am Schiffshebewerk mit Schreiben vom 07.09.2020 Folgendes mit: „Die Sperrung des Parkplatzes am Schiffshebewerk wurde ausschließlich aus Gründen des Infektionsschutzes und zwar im Zusammenhang mit der aktuellen Pandemielage vollzogen und diente daher dem Schutz von Leben und Gesundheit. Sie lag im öffentlichen Interesse. Der Parkplatz wurde im April 2020 gesperrt. Die Sperrung wurde bereits im Mai 2020 wieder aufgehoben.“…..“Im Ergebnis sehen wir keine nachvollziehbaren Anhaltspunkte, die hier nachträglich ein Tätigwerden im öffentlichen Interesse rechtfertigen würden.“
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