Vorlage - OD-073/2020
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Norma-Lebensmittelfiliale Oderberg" gem. § 12 BauGB für den in der Anlage gekennzeichneten Geltungsbereich Gemarkung Oderberg, Flur 8, Flurstück 316 tlw..
Dabei sind die im Sachverhalt genannten Forderungen der Stadt Oderberg hinsichtlich der Lage des Gebäudes sowie zur Anzahl der Stellplätze und zum Ausgleich der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft im Sinne des § 1 a (3) BauGB zu beachten und umzusetzen.
Alle mit der Planung, Erschließung und Baumaßnahmen des Areals entstehenden Kosten sind durch den Vorhabenträger zu tragen. Dazu ist gem. § 12 Abs. 1 der Abschluss eines Durchführungsvertrages zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt abzuschließen.
Sachverhalt:
Vorhabenträger: MGR Immobilienverwaltungs GmbH & Co. KG c/o NORMA-Lebensmittelfilialbetrieb Stiftung & Co. KG Niederlassung Blumberg Möbel-Hübner-Straße 1 16356 Ahrensfelde/OT Blumberg
Veranlassung und Erforderlichkeit: Auf einer Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Oderberg, Flur 8, Flurstück 316 an der Freienwalder Straße in der Stadt Oderberg ist die Errichtung einer NORMA-Lebensmittelfiliale geplant. Für dieses Grundstück existiert weder ein Bebauungsplan noch ein Flächennutzungsplan. Das Grundstück befindet sich teilweise im sog. Innenbereich und teilweise im Außenbereich. Vorhaben auf der Fläche sind gegenwärtig nach § 34 bzw. § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.
Eine Teilfläche des Flurstücks 316, die nach eigener Aussage bereits vom Vorhabenträger erworben wurde, soll als Standort für eine NORMA-Lebensmittelfiliale entwickelt werden. Dafür ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gem. § 12 BauGB erforderlich und vorgesehen.
Lage, Größe und Abgrenzung des Geltungsbereiches: Das Plangebiet befindet sich in der Stadt Oderberg, an der Freienwalder Straße (Bundes-straße B158) und umfasst das Flurstück 316 tlw. der Flur 8 der Gemarkung Oderberg. Das Plangebiet ist ca. 0,5 ha groß und befindet sich in der Schutzzone III (Zone der wirtschaftlich genutzten harmonischen Kulturlandschaft) des Landschaftsschutzgebiet Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin.
Das Plangebiet grenzt im Westen an die Freienwalder Straße. Nördlich und südlich des Plangebietes schließen sich straßenbegleitend Wohngrundstücke an.
Ziele und Zwecke der Planung: Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung von Baurecht für eine Norma-Lebensmittelfiliale sowie die dazugehörigen Parkflächen.
Der Standort des Gebäudes soll dabei der städtebaulichen Situation entsprechend angepasst werden. Das Gebäude soll in den baulichen Zusammenhang der Nachbarbebauung eingeordnet werden. Die Stellplätze sind auf das erforderliche Minimum zu reduzieren, um möglichst wenig Fläche neu zu versiegeln. Der Ausgleich für die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft im Sinne des § 1 a (3) BauGB soll im Stadtgebiet Oderberg erfolgen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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