Vorlage - HO-043/2020
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gemeindevertretung Hohenfinow beschließt, den bestehenden Verwaltervertrag mit der Heckelberger Wohnungswirtschaftsgesellschaft (HeWoWi), Gartenstr. 4, 16259 Heckelberg-Brunow bis zum 31.12.2022 zu verlängern. Im Jahr 2022 ist durch die Verwaltung eine Ausschreibung der Verwaltung des kommunalen Wohnungsbestandes zum 01.01.2023 vorgesehen. Die Gemeindevertretung wird über den Ausschreibungsinhalt zu gegebener Zeit beschließen.
Sachverhalt: Der kommunale Wohnungsbestand der Gemeinde Hohenfinow wird derzeit von der Heckelberger Wohnungswirtschaftsgesellschaft (HeWoWi), Gartenstr. 4 in 16259 Heckelberg-Brunow verwaltet. Der Verwaltervertrag wurde für den Zeitraum vom 01.08.2017 bis zum 31.12.2020 befristet geschlossen.
Die HeWoWi erfüllte Ihre Verpflichtungen aus dem geschlossenen Vertrag bisher ohne Beanstandungen. Auf Grund der derzeit laufenden Instandsetzungsmaßnahmen die von der HeWoWi betreut werden, ist eine Beendigung des Verwaltervertrages, zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht sinnvoll und auch als unwirtschaftlich anzusehen.
Gemäß der verbindlichen Handlungsleitlinien des Bundeswirtschaftsministerium für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie können Liefer- und Dienstleistungsverträge abweichend von § 8 Absatz 2 Satz 2 der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) wahlweise im Wege der Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder als Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb bis zu einem geschätzten Auftragswert von 100 000 Euro ohne Umsatzsteuer durchgeführt werden. Bei einem geschätzten Auftragswert über 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer sind die beabsichtigten Aufträge auf dem Internetportal des Bundes www.bund.de in angemessener Zeit vor der Entscheidung über die Auftragsvergabe zu veröffentlichen. Vorliegend entfällt die Pflicht zur Veröffentlichung, da der Auftragswert unter dem Betrag von 25.000 Euro liegt. Die Handlungsleitlinie gilt bis zum 31.12.2021.
Auf Grundlage der oben benannten Handlungsleitlinie schlägt die Verwaltung vor, den bestehenden Verwaltervertrag vom 29.06.2017 bis zum 31.12.2022 zu den bisherigen Konditionen zu verlängern. Für die Jahre 2021 und 2022 wird eine Verwaltervergütung in Höhe von insgesamt 22.191,12 € (incl. MwSt.) anfallen.
Im Jahr 2022 ist durch die Verwaltung eine Ausschreibung der Verwaltung des kommunalen Wohnungsbestandes zum. 01.01.2023 vorgesehen. Die Gemeindevertretung wird über den Ausschreibungsinhalt zu gegebener Zeit beschließen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |