Vorlage - HO-043/2020

 
 
Betreff: Verlängerung des bestehenden Verwaltervertrages für den kommunalen Wohnungsbestand
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hohenfinow Entscheidung
19.11.2020 
Gemeindevertretung Hohenfinow geändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Die Gemeindevertretung Hohenfinow beschließt, den bestehenden Verwaltervertrag mit der     Heckelberger Wohnungswirtschaftsgesellschaft (HeWoWi), Gartenstr. 4, 16259 Heckelberg-Brunow bis zum 31.12.2022 zu verlängern.

Im Jahr 2022 ist durch die Verwaltung eine Ausschreibung der Verwaltung des             kommunalen Wohnungsbestandes zum 01.01.2023 vorgesehen. Die Gemeindevertretung wird über den Ausschreibungsinhalt zu gegebener Zeit beschließen.

 

 

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Der kommunale Wohnungsbestand der Gemeinde Hohenfinow wird derzeit von der Heckelberger Wohnungswirtschaftsgesellschaft (HeWoWi), Gartenstr. 4 in 16259 Heckelberg-Brunow verwaltet. Der Verwaltervertrag wurde für den Zeitraum vom 01.08.2017 bis zum 31.12.2020 befristet        geschlossen.

 

Die HeWoWi erfüllte Ihre Verpflichtungen aus dem geschlossenen Vertrag bisher ohne             Beanstandungen. Auf Grund der derzeit laufenden Instandsetzungsmaßnahmen die von der     HeWoWi betreut werden, ist eine Beendigung des Verwaltervertrages, zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht sinnvoll und auch als unwirtschaftlich anzusehen.

 

Gemäß der verbindlichen Handlungsleitlinien des Bundeswirtschaftsministerium für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie können Liefer- und Dienstleistungsverträge abweichend von § 8 Absatz 2 Satz 2 der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) wahlweise im Wege der Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder als Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb bis zu einem  geschätzten Auftragswert von 100 000 Euro ohne Umsatzsteuer durchgeführt werden.

Bei einem geschätzten Auftragswert über 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer sind die beabsichtigten Aufträge auf dem Internetportal des Bundes www.bund.de in angemessener Zeit vor der            Entscheidung über die Auftragsvergabe zu veröffentlichen.

Vorliegend entfällt die Pflicht zur Veröffentlichung, da der Auftragswert unter dem Betrag von 25.000 Euro liegt. Die Handlungsleitlinie gilt bis zum 31.12.2021.

 

 

Auf Grundlage der oben benannten Handlungsleitlinie schlägt die Verwaltung vor, den               bestehenden Verwaltervertrag vom 29.06.2017 bis zum 31.12.2022 zu den bisherigen Konditionen zu verlängern.

Für die Jahre 2021 und 2022 wird eine Verwaltervergütung in Höhe von insgesamt 22.191,12 € (incl. MwSt.) anfallen.

 

Im Jahr 2022 ist durch die Verwaltung eine Ausschreibung der Verwaltung des kommunalen Wohnungsbestandes zum. 01.01.2023 vorgesehen. Die Gemeindevertretung wird über den Ausschreibungsinhalt zu gegebener Zeit beschließen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

11.095,56 €

11.095,56 €

Bezahlung aus dem jeweiligen Hauskonto

2021

2022

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen