Vorlage - CH-073/2020

 
 
Betreff: Verlängerung des bestehenden Verwaltervertrages für den kommunalen Wohnungsbestand
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Finanz- und Sozialausschuss Chorin Vorberatung
10.11.2020 
Finanz- und Sozialausschuss Chorin    
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
26.11.2020 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt, den bestehenden Verwaltervertrag mit der Wohnungs-verwaltungs- Bauservice- und Dienstleistungs GmbH (WVG), Töpferstraße 85, 16247       Joachimsthal bis zum 31.12.2021 zu verlängern.

Im Jahr 2021 ist durch die Verwaltung eine Ausschreibung der Verwaltung des kommunalen  Wohnungsbestandes zum 01.01.2022 vorgesehen. Die Gemeindevertretung wird über den       Ausschreibungsinhalt zu gegebener Zeit beschließen.

 

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Der kommunale Wohnungsbestand der Gemeinde Chorin wird derzeit von der Wohnungs-verwaltungs- Bauservice- und Dienstleistungs GmbH (WVG), Töpferstraße 85 in 16247   Joachimsthal verwaltet. Der Verwaltervertrag wurde für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2020 befristet geschlossen.

 

Gemäß der verbindlichen Handlungsleitlinien des Bundeswirtschaftsministerium für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie können Liefer- und Dienstleistungsverträge abweichend von § 8 Absatz 2 Satz 2 der Unterschwellenverga-beordnung (UVgO) wahlweise im Wege der Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahme-    wettbewerb oder als Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb bis zu einem  geschätzten Auftragswert von 100 000 Euro ohne Umsatzsteuer durchgeführt werden.

Bei einem geschätzten Auftragswert über 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer sind die beabsichtigten Aufträge auf dem Internetportal des Bundes www.bund.de in angemessener Zeit vor der            Entscheidung über die Auftragsvergabe zu veröffentlichen.

Vorliegend entfällt die Pflicht zur Veröffentlichung, da der Auftragswert unter dem Betrag von 25.000 Euro liegt. Die Handlungsleitlinie gilt bis zum 31.12.2021.  

 

Die WVG erfüllte Ihre Verpflichtungen aus dem geschlossenen Vertrag bisher ohne                    Beanstandungen. Aufgrund der derzeit laufenden Instandsetzungsmaßnahmen, die von der WVG betreut werden, ist eine Beendigung des Verwaltervertrages zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht sinnvoll und auch als unwirtschaftlich anzusehen.

 

Auf Grundlage der oben benannten Handlungsrichtlinie schlägt die Verwaltung vor, den             bestehenden Verwaltervertrag vom 18.12./ 27.12.2017 bis zum 31.12.2021 zu den bisherigen Konditionen zu verlängern.

Für das Jahr 2021 wird eine Verwaltervergütung in Höhe von 6.733,02 € (incl. MwSt.) anfallen.

 

Im Jahr 2021 ist durch die Verwaltung eine Ausschreibung der Verwaltung des kommunalen  Wohnungsbestandes zum 01.01.2022 vorgesehen. Die Gemeindevertretung wird über den       Ausschreibungsinhalt zu gegebener Zeit beschließen.

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

6.733,02 €

Bezahlung aus dem jeweiligen Hauskonto

2021

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen