Vorlage - CH-073/2020
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Die Gemeindevertretung Chorin beschließt, den bestehenden Verwaltervertrag mit der Wohnungs-verwaltungs- Bauservice- und Dienstleistungs GmbH (WVG), Töpferstraße 85, 16247 Joachimsthal bis zum 31.12.2021 zu verlängern. Im Jahr 2021 ist durch die Verwaltung eine Ausschreibung der Verwaltung des kommunalen Wohnungsbestandes zum 01.01.2022 vorgesehen. Die Gemeindevertretung wird über den Ausschreibungsinhalt zu gegebener Zeit beschließen.
Sachverhalt: Der kommunale Wohnungsbestand der Gemeinde Chorin wird derzeit von der Wohnungs-verwaltungs- Bauservice- und Dienstleistungs GmbH (WVG), Töpferstraße 85 in 16247 Joachimsthal verwaltet. Der Verwaltervertrag wurde für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2020 befristet geschlossen.
Gemäß der verbindlichen Handlungsleitlinien des Bundeswirtschaftsministerium für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie können Liefer- und Dienstleistungsverträge abweichend von § 8 Absatz 2 Satz 2 der Unterschwellenverga-beordnung (UVgO) wahlweise im Wege der Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahme- wettbewerb oder als Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb bis zu einem geschätzten Auftragswert von 100 000 Euro ohne Umsatzsteuer durchgeführt werden. Bei einem geschätzten Auftragswert über 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer sind die beabsichtigten Aufträge auf dem Internetportal des Bundes www.bund.de in angemessener Zeit vor der Entscheidung über die Auftragsvergabe zu veröffentlichen. Vorliegend entfällt die Pflicht zur Veröffentlichung, da der Auftragswert unter dem Betrag von 25.000 Euro liegt. Die Handlungsleitlinie gilt bis zum 31.12.2021.
Die WVG erfüllte Ihre Verpflichtungen aus dem geschlossenen Vertrag bisher ohne Beanstandungen. Aufgrund der derzeit laufenden Instandsetzungsmaßnahmen, die von der WVG betreut werden, ist eine Beendigung des Verwaltervertrages zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht sinnvoll und auch als unwirtschaftlich anzusehen.
Auf Grundlage der oben benannten Handlungsrichtlinie schlägt die Verwaltung vor, den bestehenden Verwaltervertrag vom 18.12./ 27.12.2017 bis zum 31.12.2021 zu den bisherigen Konditionen zu verlängern. Für das Jahr 2021 wird eine Verwaltervergütung in Höhe von 6.733,02 € (incl. MwSt.) anfallen.
Im Jahr 2021 ist durch die Verwaltung eine Ausschreibung der Verwaltung des kommunalen Wohnungsbestandes zum 01.01.2022 vorgesehen. Die Gemeindevertretung wird über den Ausschreibungsinhalt zu gegebener Zeit beschließen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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