Vorlage - OD-075/2020

 
 
Betreff: Verlängerung des bestehenden Verwaltervertrages für den kommunalen Wohnungsbestand
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Entwicklungsausschuss Oderberg Vorberatung
04.11.2020 
Entwicklungsausschuss Oderberg zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
11.11.2020 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen   

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Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt, den bestehenden Verwaltervertrag mit der Wohnungsverwaltungs- Bauservice- und Dienstleistungs GmbH (WVG), Töpferstraße 85, 16247 Joachimsthal bis zum 31.12.2021 zu verlängern.

Im Jahr 2021 ist durch die Verwaltung eine Ausschreibung der Verwaltung des kommunalen  Wohnungsbestandes zum 01.01.2022 vorgesehen. Die Stadtverordnetenversammlung wird über den Ausschreibungsinhalt zu gegebener Zeit beschließen.

 

 

 

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Sachverhalt:

Der kommunale Wohnungsbestand der Stadt Oderberg wird derzeit von der Wohnungs-verwaltungs- Bauservice- und Dienstleistungs GmbH (WVG), Töpferstraße 85 in 16247   Joachimsthal verwaltet. Der Verwaltervertrag wurde für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2020 befristet geschlossen.

 

Gemäß der verbindlichen Handlungsleitlinien des Bundeswirtschaftsministerium für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie können Liefer- und Dienstleistungsverträge abweichend von § 8 Absatz 2 Satz 2 der Unterschwellen-vergabeordnung (UVgO) wahlweise im Wege der Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahme-    wettbewerb oder als Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb bis zu einem    geschätzten Auftragswert von 100 000 Euro ohne Umsatzsteuer durchgeführt werden.

Bei einem geschätzten Auftragswert über 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer sind die beabsichtigten Aufträge auf dem Internetportal des Bundes www.bund.de in angemessener Zeit vor der            Entscheidung über die Auftragsvergabe zu veröffentlichen.

Die Handlungsleitlinie gilt bis zum 31.12.2021. 

 

Die WVG erfüllte Ihre Verpflichtungen aus dem geschlossenen Vertrag bisher ohne                    Beanstandungen. Aufgrund der derzeit laufenden Instandsetzungsmaßnahmen, die von der WVG betreut werden, ist eine Beendigung des Verwaltervertrages zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht sinnvoll und auch als unwirtschaftlich anzusehen.

 

Auf Grundlage der oben benannten Handlungsrichtlinie schlägt die Verwaltung vor, den              bestehenden Verwaltervertrag vom 02.10./ 26.09.2018 bis zum 31.12.2021 zu den bisherigen Konditionen zu verlängern.

Für das Jahr 2021 wird eine Verwaltervergütung in Höhe von 52.193,40(incl. MwSt.) anfallen.

 

Im Jahr 2021 ist durch die Verwaltung eine Ausschreibung der Verwaltung des kommunalen  Wohnungsbestandes zum 01.01.2022 vorgesehen. Die Stadtverordnetenversammlung wird über den Ausschreibungsinhalt zu gegebener Zeit beschließen.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

52.193,40 €

Bezahlung aus dem jeweiligen Hauskonto

2021

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen