Vorlage - AA-052/2020 IV

 
 
Betreff: Information über die Ausschreibung und Vergabe zur Beschaffung von Tragkraftspritzenfahrzeugen mit Wasser (TSF-W) für die Freiwillige Feuerwehr des Amtes Britz-Chorin-Oderberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Information
05.11.2020 
Amtsausschuss zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Leistungsverzeichnis Stolzenhagen
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Leistungsbeschreibung TSF-W Golzow
Beschluss AA_030_2020 TSF_W Golzow

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Sachverhalt:

Für 2019 war durch den Träger des Brandschutzes für den Standort Senftenhütte die Beschaffung eines TSF-W vorgesehen. Ein Betrag in Höhe von 85.000 EUR für die Ersatzbeschaffung und 10.000 EUR für die Sonderbeladung wurde im Haushalt eingestellt.

 

Von dem bestehenden Gefahrenabwehrbedarfsplan und der damit verbundenen Priorisierung der Fahrzeugbeschaffungen wurde aufgrund der Außerdienststellung des Feuerwehreinsatzfahrzeuges TLF W-50 der Ortsfeuerwehr Stolzenhagen abgewichen (ursprünglich war die Beschaffung eines TSF-W für den Standort Senftenhütte vorgesehen).

 

Das Bestandsfahrzeug (TLF W-50) der Ortswehr Stolzenhagen war stark reparaturbedürftig und die Kosten für die anstehende, notwendige Reparatur so hoch, dass ein weiteres Festhalten an dem ohnehin technisch und einsatztechnisch nicht ausreichend ausgestatteten Fahrzeug unwirtschaftlich war.

 

Nach erfolgter Markterkundung wurde durch den Amtsgerätewart ein Leistungsverzeichnis (Anlage 1) als Grundlage für die Ausschreibung des Fahrzeuges für die Ortswehr Stolzenhagen erarbeitet. Hier war unter Nr. 3 als alternative Sonderwünsche „separate Angebote Fahrgestell mit und ohne Allrad und ein Wassertank mit 1000 Liter Löschwasser“ ausgewiesen. Um den lt. Haushaltsansatz verfügbaren Kostenrahmen in Höhe von 95.000 € einzuhalten war beabsichtigt, einen TSF-W nach DIN 14530-17 mit Normbeladung und Zusatzbeladung (Details vgl. Anlage 1) - „Vorführer oder Jahreswagen nicht älter als 2 Jahre“ auszuschreiben. Die Leistungsbeschreibung wurde mit Blick auf die Verfügbarkeit der Mittel gewählt. Bei der erfolgten Markterkundung wurde bereits das später erworbene Fahrzeug als Sonderangebot zum Kauf in Aussicht gestellt. Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg hat mit Sitzungsvorlage AA-056/2018 (Anlage 2) am 01.11.2018 die Ausschreibung des TSF-W und mit Sitzungsvorlage AA-001/2019 (Anlage 3) am 14.02.2019 die Zuschlagserteilung beschlossen.

 

Bei der Durchführung der beschlossenen Maßnahme gab es immer wieder Probleme hinsichtlich der Vollständigkeit der Leistungserbringung. So wurde das Fahrzeug fast vollständig ohne Norm- und Zusatzbeladung geliefert. Einzig die Tragkraftspritze wurde zum Übergabetermin geliefert.   Die Norm- und Zusatzbeladung wurde durch den Träger des Brandschutzes als Ersatz beschafft, um die Einsatzbereitschaft der Ortswehr zu gewährleisten. Durch eine Umfirmierung des ursprünglichen Anbieters wurde die Firma Schmitz Fire & Rescue GmbH zum Rechtsnachfolger. Diese bestritten den Anspruch auf jegliche Beladung. Es konnte zwischen dem Träger des Brandschutzes und dem Rechtsnachfolger kein Konsens im Hinblick auf die Bewertung der angebotenen Leistungen erzielt werden. Der Rechtsnachfolger stellte das Angebot als sogenanntes „Sonderangebot“ dar und das Amt blieb bis zuletzt bei der Aussage, dass das „Sonderangebot“ kein Alternativangebot im Sinne der Ausschreibung darstellt.

 

Im Ausschreibungsverfahren beteiligten sich 2 Anbieter. Der zweitplatzierte Bieter legte eine Angebotssumme für die ausgeschriebene Leistung von 174.951,42 € vor. Die Gesamtkosten für das durch die Firma Schmitz Fire & Rescue GmbH gelieferte Fahrzeug und der Ersatzbeschaffung durch das Amt Britz-Chorin-Oderberg beliefen sich auf 110.669,46 €. Demnach war die Beschaffung trotz der dargestellten Gesamtumstände wirtschaftlich.

 

Diese Verfahrensweise ist jedoch für die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr nicht zielführend. Aus diesem Grunde wurde durch die Amtswehrführung der Wunsch geäußert, künftig nur noch Fahrzeuge zu beschaffen, die auch für diese konzipiert wurden und nur noch Neufahrzeuge zu beschaffen.

 

Im Haushaltsjahr 2020 wurde ein Betrag in Höhe von 150.000 € für die Beschaffung eines Neufahrzeuges in Ansatz gebracht. Da nach erfolgter Markterkundung feststand, dass ein Fahrzeug, welches über die Leistungen lt. Anlage 4 verfügt, Auszahlungen von ca. 180.000 € notwendig macht, wurden zusätzlich zu den für die Beschaffung veranschlagten 150.000 €

30.000 € zur Deckung des Mehrbedarfes aus dem Konto 1260101-10105-5222000 herangezogen.

 

Der Beschluss über die Ausschreibung und die Vergabe (AA-030/2020 – Anlage 5) wurde am 02.10.2020 gefasst. Dem Amtsausschuss wurde ein vom Amtswehrführer erarbeitetes Leistungsverzeichnis (Anlage 4) vorgelegt.