Vorlage - CH-075/2020
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin genehmigt die am 08.10.2020 getroffene Eilentscheidung über die Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung folgenden Inhalts:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin genehmigt die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 22.000,- EUR für die Realisierung des 2. Bauabschnittes - Errichtung des Gehweges zur Sicherung des Schulweges in der Ortslage Serwest. Die Deckung erfolgt aus nicht benötigten investiven Mitteln für die Gestaltung des Dorfplatzes in Golzow.
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin hat in ihrer Sitzung am 27.08.2020 den 2. Bauabschnitt für die Errichtung eines Gehweges als Maßnahme zur Sicherung des Schulweges in der Ortslage Serwest und die Durchführung des Vergabeverfahrens für die Bauleistungen beschlossen (CH-075/2020).
Die Leistungsabfrage zum Bauabschnitt zwischen der „Buchholzer Straße“ und der Grundstückszufahrt Haus-Nr. 8 entlang der L200 erfolgte in einem Beschränkten Ausschreibungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 3a, Abs. 2 VOB/A.
Dazu wurden drei geeignete Firmen aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Bis zum Submissionstermin am 06.10.2020 hat ein Anbieter fristgerecht ein Angebot abgegeben. Nach Prüfung von Ausschlussgründen ist festzustellen, dass das vorliegende Angebot nicht von der Wertung ausgeschlossen werden musste. Der Bieter besitzt die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit und verfügt über ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel.
Die geprüfte Angebotssumme beträgt 52.923,35 EUR.
Zur Verfügung stehen finanzielle Mittel in Höhe von 50.000,- EUR, die für die Umsetzung der Gesamtmaßnahme, inkl. aller Nebenkosten nicht ausreichen.
Um die Maßnahme umsetzen und die Bauleistungen vergeben zu können, sind überplanmäßige Ausgaben in Höhe von mind. 15.000,- EUR erforderlich. Dafür können die im Haushalt 2020 nicht benötigten investiven Mittel für die Gestaltung des Dorfplatzes in Golzow in Höhe von 22.000,- EUR als Deckungsquelle zur Verfügung gestellt werden.
Die Vorgehensweise wurde den Mitgliedern des Entwicklungsausschusses Chorin in ihrer Sitzung am 07.10.2020 vorgestellt. Die Ausschussmitglieder befürworteten einstimmig die vorgeschlagene Vorgehensweise und empfiehlt, die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 22.000,- EUR zu genehmigen.
Eine Eilentscheidung über die vorgenannte überplanmäßige Auszahlung ist zur Abwehr eines erheblichen Nachteils für die Gemeinde Chorin erforderlich. Mit den Bauarbeiten muss schnellstmöglich begonnen werden, damit die Maßnahme witterungsabhängig zum Ende des Jahres fertiggestellt werden kann. Die Entscheidung ist unabweisbar und unaufschiebbar. Der Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg trifft im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung Chorin die Entscheidung nach § 58 BbgKVerf. In der nächsten ordentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Chorin erfolgt die Beschlussfassung zu dieser Eilentscheidung.
Eilentscheidung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin genehmigt die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 22.000,- EUR für die Realisierung des 2. Bauabschnittes - Errichtung des Gehweges zur Sicherung des Schulweges in der Ortslage Serwest. Die Deckung erfolgt aus nicht benötigten investiven Mitteln für die Gestaltung des Dorfplatzes in Golzow.
Datum: Datum:
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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