Vorlage - CH-077/2020
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt aus dem Haushalt 2021 folgende Vereine entsprechend der Vereinsförderrichtlinie vom 01.01.2017 wie angegeben, vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit der Gemeinde, zu unterstützen:
Verein beantragte Zuwendung
6.050,00 €
Im Rahmen der Erstellung der Zuwendungsbescheide für folgende Vereine: - Heimatverein Senftenhütte e.V. - Choriner Leben e.V. - Heimatverein Golzow e.V. ist im Zuwendungsbescheid zu verankern, dass die Errichtung, sowie die nachhaltige Pflege und Wartung von den Vereinen sicherzustellen ist und nicht von der Gemeinde Chorin übernommen wird. Sachverhalt:
Die Gemeinde Chorin hat es sich zur Aufgabe gemacht, die örtlichen Vereine und deren Vereinsarbeit auf Grundlage der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Chorin zu fördern.
Die Vereine wurden aufgefordert bis zum Stichtag 30.09.2020 ihre Antragsunterlagen auf Vereinsförderung für das Jahr 2021 einzureichen. Folgende Anträge liegen zur Entscheidung vor:
Stellungnahme der Verwaltung:
Gemäß der derzeit gültigen Vereinsförderrichtlinie waren die Anträge bis zum 30. September 2020 für das Haushaltsjahr 2021 zu stellen. Fünf Vereine sind dem fristgerecht nachgekommen. Die Anträge des Heimatverein Golzow e.V. und der Sportfreunde Sandkrug e.V. sind verspätet eingereicht worden und können demnach gemäß § 2 Abs.1 der Förderrichtlinie nur nachrangig und nur berücksichtigt werden, sofern Haushaltsmittel weiterhin zur Verfügung stehen.
Gemäß § 1 der Vereinsförderrichtlinie gewährt die Gemeinde Chorin nach Maßgabe der Förderrichtlinie und der Haushaltssatzung Zuwendungen zur Förderung der Vereine, die in ihrem Wirken regelmäßig das gesellschaftliche, kulturelle oder sportliche Zusammenleben der Dorfgemeinschaft fördern. § 3 der Richtlinie unterscheidet explizit vier Arten der Zuwendung:
Alle Anträge fallen in der Art ihrer Zuwendung unter die Vereinsförderrichtlinie. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass gemäß § 1 Abs. 4 der Förderrichtlinie die Vorhaben der Vereine, die sich insbesondere mit Kinder- und Jugendarbeit auseinandersetzen, sowie Maßnahmen und Veranstaltungen im gemeindlichen Interesse bevorzugt behandelt werden.
Im Rahmen des Beschlusses CH-043/2020 vom 27. August 2020 wurde festgelegt, dass dem Landfrauenverein Serwest e.V. 500,00 € der bewilligten Förderung aus 2020 in das Haushaltsjahr 2021 übertragen werden. Der AWO OV Serwest-Senftenhütte e.V. beantragte mit Datum des 20. Oktober 2020 (Beschlussvorlage CH-082/2020) ebenfalls die Übertragung der bewilligten Zuwendung (500,00 €) aus 2020 in das Haushaltsjahr 2021. Sofern die Übertragung gleichermaßen beschlossen wird, empfiehlt die Verwaltung die Summe der übertragenen Zuwendungen in das Haushaltsjahr 2021 von der neu beantragten Förderung des jeweils betroffenen Vereines abzuziehen. Grund hierfür ist, dass der Zuwendungszweck bei beiden Anträgen für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 gleich ist.
Des Weiteren wird von der Verwaltung empfohlen, im Rahmen der Erstellung der Zuwendungsbescheide für folgende Vereine: - Heimatverein Senftenhütte e.V. – 1.050,00 € Anschaffung von 3 Gabionenbänken - Choriner Leben e.V. - 1.100,00 € zur Errichtung einer Federwippe und eines Tastpfades - Heimatverein Golzow e.V. – 1.500,00 € zur Aufstellung von Bänken und Bepflanzungen von Kübeln im Ort im Zuwendungsbescheid zu verankern, dass die Errichtung, sowie die nachhaltige Pflege und Wartung von den Vereinen sicherzustellen ist und nicht von der Gemeinde Chorin übernommen wird.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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