Vorlage - CH-077/2020

 
 
Betreff: Vereinsförderung Gemeinde Chorin 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:41.33
Beratungsfolge:
Finanz- und Sozialausschuss Chorin Vorberatung
10.11.2020 
Finanz- und Sozialausschuss Chorin an Verwaltung zurück verwiesen   
Finanz- und Sozialausschuss Chorin Vorberatung
08.12.2020 
Finanz- und Sozialausschuss Chorin    
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
28.01.2021 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   
Anlagen:
AWO Serwest Senftenhütte
Choriner Leben_1
Choriner Leben_2
Landfrauenverein Serwest
Heimatverein Senftenhütte
Heimatverein Golzow e.V.
Sportfreunde Sandkrug

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt aus dem Haushalt 2021 folgende Vereine entsprechend der Vereinsförderrichtlinie vom 01.01.2017 wie angegeben, vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit der Gemeinde, zu unterstützen:

 

Verein       beantragte Zuwendung

  1. Heimatverein Senftenhütte e.V.   1.050,00 €
  2. Choriner Leben e.V.     1.100,00 €
  3. Choriner Leben e.V.        400,00 €
  4. Landfrauenverein Serwest e.V.   1.000,00 €
  5. AWO OV Serwest-Senftenhütte e.V.      500,00 €
  6. Heimatverein Golzow e.V.    1.500,00 €
  7. Sportfreunde Sandkrug e.V.       500,00 €

 

6.050,00 €

 

Im Rahmen der Erstellung der Zuwendungsbescheide für folgende Vereine:

-          Heimatverein Senftenhütte e.V.

-          Choriner Leben e.V.

-          Heimatverein Golzow e.V.

ist im Zuwendungsbescheid zu verankern, dass die Errichtung, sowie die nachhaltige Pflege und Wartung von den Vereinen sicherzustellen ist und nicht von der Gemeinde Chorin übernommen wird.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Chorin hat es sich zur Aufgabe gemacht, die örtlichen Vereine und deren Vereinsarbeit auf Grundlage der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Chorin zu fördern.

 

Die Vereine wurden aufgefordert bis zum Stichtag 30.09.2020 ihre Antragsunterlagen auf Vereinsförderung für das Jahr 2021 einzureichen. Folgende Anträge liegen zur Entscheidung vor:

 

Nr.

Verein

Eingang

Projektname

beantragte Zuwendung

Art der Zuwendung gem. § 3 Vereinsförderrichtlinie

1

Heimatverein Senftenhütte e.V.

02.06.2020

Anschaffung von 3 Gabionenbänken

1.050,00 €

3

2

Choriner Leben e.V.

16.07.2020

Spielplatz Chorin: Errichtung Federwippe und Tastpfad

1.100,00 €

1,3

3

Choriner Leben e.V.

16.07.2020

Choriner Kinderfest

400,00 €

1,2

4

Landfrauenverein Serwest e.V.

28.08.2020

Frauentagsfeier, Dorffest, Weinachtsfeier

1.000,00 €

2

5

AWO OV Serwest-Senftenhütte e.V.

24.09.2020

Fahrtkosten im Rahmen von monatlichen Zusammenkünften

500,00 €

2

6

Heimatverein Golzow e.V.

14.10.2020

Aufstellung von Bänken und Pflanzkübeln im Ort

1.500,00 €

3

7

Sportfreunde Sandkrug e.V.

05.11.2020

Ausrichtung von Kleinfeldturnieren

500,00 €

2

Gesamtkosten:

 6.050,00 €

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Gemäß der derzeit gültigen Vereinsförderrichtlinie waren die Anträge bis zum 30. September 2020 für das Haushaltsjahr 2021 zu stellen. Fünf Vereine sind dem fristgerecht nachgekommen. Die Anträge des Heimatverein Golzow e.V. und der Sportfreunde Sandkrug e.V. sind verspätet eingereicht worden und können demnach gemäß § 2 Abs.1 der Förderrichtlinie nur nachrangig und nur berücksichtigt werden, sofern Haushaltsmittel weiterhin zur Verfügung stehen.

 

Gemäß § 1 der Vereinsförderrichtlinie gewährt die Gemeinde Chorin nach Maßgabe der Förderrichtlinie und der Haushaltssatzung Zuwendungen zur Förderung der Vereine, die in ihrem Wirken regelmäßig das gesellschaftliche, kulturelle oder sportliche Zusammenleben der Dorfgemeinschaft fördern. § 3 der Richtlinie unterscheidet explizit vier Arten der Zuwendung:

  1. Unterstützung von Vorhaben im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit,
  2. Unterstützung von Veranstaltungen und Vereinsjubiläen,
  3. Förderung von investiven Maßnahmen im Rahmen der Haushaltslage,
  4. Zuschüsse zu Nutzungsentgelten (Betriebskosten, Mieten, Pachten).

 

Alle Anträge fallen in der Art ihrer Zuwendung unter die Vereinsförderrichtlinie. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass gemäß § 1 Abs. 4 der Förderrichtlinie die Vorhaben der Vereine, die sich insbesondere mit Kinder- und Jugendarbeit auseinandersetzen, sowie Maßnahmen und Veranstaltungen im gemeindlichen Interesse bevorzugt behandelt werden.

 

Im Rahmen des Beschlusses CH-043/2020 vom 27. August 2020 wurde festgelegt, dass dem Landfrauenverein Serwest e.V. 500,00 € der bewilligten Förderung aus 2020 in das Haushaltsjahr 2021 übertragen werden.

Der AWO OV Serwest-Senftenhütte e.V. beantragte mit Datum des 20. Oktober 2020 (Beschlussvorlage CH-082/2020) ebenfalls die Übertragung der bewilligten Zuwendung (500,00 €) aus 2020 in das Haushaltsjahr 2021. Sofern die Übertragung gleichermaßen beschlossen wird, empfiehlt die Verwaltung die Summe der übertragenen Zuwendungen in das Haushaltsjahr 2021 von der neu beantragten Förderung des jeweils betroffenen Vereines abzuziehen. Grund hierfür ist, dass der Zuwendungszweck bei beiden Anträgen für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 gleich ist.

 

Des Weiteren wird von der Verwaltung empfohlen, im Rahmen der Erstellung der Zuwendungsbescheide für folgende Vereine:

-          Heimatverein Senftenhütte e.V. – 1.050,00 € Anschaffung von 3 Gabionenbänken

-          Choriner Leben e.V. - 1.100,00 € zur Errichtung einer Federwippe und eines Tastpfades

-          Heimatverein Golzow e.V. – 1.500,00 € zur Aufstellung von Bänken und Bepflanzungen von Kübeln im Ort

im Zuwendungsbescheid zu verankern, dass die Errichtung, sowie die nachhaltige Pflege und Wartung von den Vereinen sicherzustellen ist und nicht von der Gemeinde Chorin übernommen wird.

 

 

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

6.050,00 €

2810102-30100-5318000

2021

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Mittel sind in der Haushaltsplanung entsprechend zu berücksichtigen.

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 AWO Serwest Senftenhütte (1666 KB)    
Anlage 2 2 Choriner Leben_1 (988 KB)    
Anlage 3 3 Choriner Leben_2 (2142 KB)    
Anlage 4 4 Landfrauenverein Serwest (550 KB)    
Anlage 5 5 Heimatverein Senftenhütte (344 KB)    
Anlage 6 6 Heimatverein Golzow e.V. (382 KB)    
Anlage 7 7 Sportfreunde Sandkrug (1128 KB)