Vorlage - CH-082/2020
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Übertragung der dem AWO Ortsverein Serwest-Senftenhütte e.V. im Haushaltsjahr 2020 bewilligten Zuwendung in Höhe von 500,00 € in das Haushaltsjahr 2021. Der Zuwendungszweck bleibt bestehen.
Sachverhalt:
Der AWO Ortsverein Serwest-Senftenhütte e.V. stellte mit Datum des 26. September 2019 einen Antrag auf Zuwendung aus dem Haushalt der Gemeinde Chorin im Jahr 2020. 500,00 € waren für Fahrtkosten im Rahmen von monatlichen Zusammenkünften/Veranstaltungen vorgesehen. Mit Beschluss CH-132/2019 vom 28. November 2019 wurde der Zuwendung entsprochen.
Aufgrund der aktuellen Situation konnte keines der geplanten Vereinsvorhaben im Jahr 2020 umgesetzt werden. Der AWO Ortsverein Serwest-Senftenhütte e.V. beantragt daher die Übertragung der bewilligten Mittel in das Haushaltsjahr 2021. Der Zuwendungszweck wird bestehen bleiben.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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