Vorlage - CH-083/2020

 
 
Betreff: Vereinsförderung Gemeinde Chorin 2021; Antrag Heimatverein Golzow e.V.
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:41.33
Beratungsfolge:
Finanz- und Sozialausschuss Chorin Vorberatung
10.11.2020 
Finanz- und Sozialausschuss Chorin an Verwaltung zurück verwiesen   
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
Anlagen:
21102020113148

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt den Heimatverein Golzow e.V. entsprechend der Vereinsförderrichtlinie vom 01.01.2017, vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit der Gemeinde, mit einer zweckgebundenen Zuwendung in Höhe von 1.500,00 € aus dem Haushalt 2021 zu unterstützen.

 

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Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Chorin hat es sich zur Aufgabe gemacht, die örtlichen Vereine und deren Vereinsarbeit auf Grundlage der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Chorin zu fördern.

Die Vereine wurden aufgefordert bis zum Stichtag 30.09.2020 ihre Antragsunterlagen auf Vereinsförderung für das Jahr 2021 einzureichen. Vier Vereine sind dem nachgekommen.

 

Der Heimatverein Golzow e.V. beantragte mit Datum des 14. Oktober 2020 eine zweckgebundene Zuwendung in Höhe von 1.500,00 €.

 

Gemäß § 2 Abs.1 S.2 der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Chorin können nach dem 30.09. eingereichte Anträge nur nachrangig und nur berücksichtigt werden, sofern Haushaltsmittel weiterhin zur Verfügung stehen.

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

1.500,00 €

2810102-30100-5318000

2021

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 21102020113148 (375 KB)