Vorlage - CH-083/2020
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt den Heimatverein Golzow e.V. entsprechend der Vereinsförderrichtlinie vom 01.01.2017, vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit der Gemeinde, mit einer zweckgebundenen Zuwendung in Höhe von 1.500,00 € aus dem Haushalt 2021 zu unterstützen.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Chorin hat es sich zur Aufgabe gemacht, die örtlichen Vereine und deren Vereinsarbeit auf Grundlage der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Chorin zu fördern. Die Vereine wurden aufgefordert bis zum Stichtag 30.09.2020 ihre Antragsunterlagen auf Vereinsförderung für das Jahr 2021 einzureichen. Vier Vereine sind dem nachgekommen.
Der Heimatverein Golzow e.V. beantragte mit Datum des 14. Oktober 2020 eine zweckgebundene Zuwendung in Höhe von 1.500,00 €.
Gemäß § 2 Abs.1 S.2 der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Chorin können nach dem 30.09. eingereichte Anträge nur nachrangig und nur berücksichtigt werden, sofern Haushaltsmittel weiterhin zur Verfügung stehen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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