Vorlage - OD-077/2020

 
 
Betreff: Vergabe der Mittagsverpflegung in der Grundschule Oderberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:40.52
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
11.11.2020 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg abgelehnt   
Anlagen:
Anlage 1 zu OD-077/2020
Anlage 2 zu OD-077/2020
Anlage 3 zu OD-077/2020

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt, die Mittagsverpflegung in der Grundschule Oderberg an die Firma

 

WUKANTINA

Gesunde Ernährung für Kinder und Jugendliche im Barnim e.V.

16359 Biesenthal

 

zu vergeben und die Aufwendungen für das Mittagessen an der Grundschule Oderberg mit 2,79 Euro pro Portion zu bezuschussen.

 

 

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Sachverhalt:

 

Im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung zum Schulessen in der Grundschule Oderberg mit der Vergabenummer 2020-04 sind während der Angebotsfrist vier Angebote eingegangen.

 

Parallel zum beiliegenden Leistungsverzeichnis (Anlage 1) wurde eine Bewertungsmatrix erstellt. Folgende Kriterien wurden dabei berücksichtigt:

 

  1. Qualität des Mittagsessens (Ermittlung via Probeessen): Geschmack, Aussehen, Geruch, Attraktivität der Gerichte sowie Vielfalt und Abwechslung des Speiseplans
  2. Anbieter - Mitarbeiter: Ausgabe von Mittagessen (Organisation des Ablaufs; Mindestlohn vorausgesetzt)
  3. Preis pro Mittagessen (Wirtschaftlichkeit)
  4. Lieferwege/Warmhaltezeiten: Entfernung Schule zur Küche (durchschnittliche Dauer der Fahrten)
  5. Kommunikation & Beschwerdemanagement & Qualitätsmanagement
  6. Nachhaltigkeit (saisonale Produkte, artgerechte Haltung (Siegel/Zertifizierung; z.B. Tierwohl) und Umweltschutz (z. B. ressourcenschonende Verpackung)

 

Nach Sichtung aller Bewerbungsunterlagen wurden die Kriterien 2 bis 6 anhand von Punkten bewertet.

 

Die Qualität der Mittagessen wurde anhand zweier Probeessen ermittelt. Das erste Probeessen fand mit Vertretern der Amtsverwaltung, Vertretern der Erzieher aus dem Kinderhort „Am Albrechtsberg“, sowie Vertretern der Elternschaft statt. Auf Wunsch engagierter Eltern fand ein zweites Probeessen statt. Um dies möglich zu machen, musste die Bindefrist der Angebote bis zum 31.01.2021 verlängert werden. Anbieter D teilte daraufhin mit, der Verlängerung der Bindefrist nicht zuzustimmen und an keinem weiteren Probeessen teilzunehmen.

 

Ziel des erneuten Probeessens war eine einheitliche Bewertung herbeizuführen. Aus diesem Grund haben alle Bieter eine Vorgabe der zuzubereitenden Mahlzeiten erhalten und die Verkostung erfolgte anonym. Das Essen fand am 06.10.2020 in der Grundschule Oderberg im Beisein von Eltern, Kindern, Vertretern der Amtsverwaltung und der Schulleitung statt. Bewertet wurde von den Eltern anhand von Schulnoten zu folgenden Kriterien: Aussehen, Geruch, Konsistenz, Geschmack, Temperatur, Gewürze. Das Ergebnis ist in Anlage 2 ersichtlich.

 

Das Ergebnis der Bewertungsmatrix (Anlage 3) zeigt, dass Anbieter C mit 69 Punkten den Zuschlag erhalten wird. Anbieter C ist die Firma WUKANTINA Gesunde Ernährung für Kinder und Jugendliche im Barnim e.V. aus 16359 Biesenthal. Besonders hervorzuheben ist die regionale und saisonale Auswahl der Produkte.

 

In der Grundschule Oderberg wird die bisherige Mittagsverpflegung für Schul- und Kitakinder (Hort) gleichermaßen finanziert. Der Portionspreis beträgt aktuell 2,50 €. Davon zahlen die Personensorgeberechtigten 1,85 €. Die Stadt Oderberg zahlt für alle Kinder, die an der Mittagsversorgung teilnehmen einen Zuschuss in Höhe von 0,65€.

 

Nach § 113 des brandenburgischen Schulgesetzes hat »der Schulträger im Benehmen mit den Schulen dafür zu sorgen, dass die Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden Schulen bis zur Jahrgangsstufe 10 an den Schultagen an einer warmen Mittagsmahlzeit zu angemessenen Preisen teilnehmen können.«

 

§ 17 Absatz 1 des brandenburgischen Kitagesetzes besagt, dass die Personensorgeberechtigten Beiträge zu den Betriebskosten der Einrichtungen (Elternbeiträge) sowie einen Zuschuss zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen zu entrichten haben (Essengeld). Als Bemessungsgrundlage gibt das Kita-Gesetz die durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen vor. Im Zuge der Erstellung der Satzung für die Versorgung mit Mittagessen in den Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Britz wurden die durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen, zuletzt im Jahr 2017, mit 1,87 € kalkuliert. Unter Berücksichtigung üblicher Preissteigerungen wird aktuell ein Betrag von 1,90 € pro Portion festgesetzt.

 

Künftig ist die Mittagsverpflegung zwischen Schule und Kindertagesstätte (Hort) separat voneinander zu betrachten und abzurechnen. Die für den Hort gesonderte Informationsvorlage wird dem Amtsausschuss vorgelegt. Um die Gleichbehandlung der Kinder zu gewährleisten, werden die Schulkinder entsprechend der Hortkinder nach der Rechtsprechung zum Kitagesetz bezuschusst und die Personensorgeberechtigten zahlen die durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen.

 

Portionspreis:     4,69 €

Preis Personensorgeberechtigte:  1,90 €

Zuschuss Stadt Oderberg:   2,79 €  jährlich: ca. 28.000,00 €

 

Die Berechnung des jährlichen Zuschusses für die Stadt Oderberg wurde anhand der aktuell teilnehmenden Schülerinnen und Schüler (52) an der Mittagsverpflegung wie folgt ermittelt:

 

Zuschuss der Stadt Oderberg pro Portion x Schüleranzahl x 193 Schultage (Land Brandenburg 2021).

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

28.000,00 €

2110218-80201-5318001

2021

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Mittel sind in der Haushaltsplanung 2021 geplant

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zu OD-077/2020 (29 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 zu OD-077/2020 (98 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 zu OD-077/2020 (106 KB)