Vorlage - AA-056/2020
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Der Amtsausschuss des Amtes Britz Chorin-Oderberg genehmigt die getroffene Eilentscheidung zur Vergabe zur Beschaffung einer Tragkraftspritze für die Jugendfeuerwehr des Amtes Britz-Chorin-Oderberg.
Sachverhalt:
Mit Datum vom 9. September 2020 wurde beim Ministerium des Innern und für Kommunales ein Antrag auf Zuwendung aus Mitteln der Einnahme der Lottokonzessionsabgabe für die Nachwuchsförderung gestellt. Vorgesehen ist die Beschaffung einer Tragkraftspritze für den Jugendfeuerwehrsport. Für die Abfrage der Angebote, die Bestandteil des Antrages sind, wurde ein entsprechendes Leistungsverzeichnis des Amtsgerätewartes zugearbeitet. Die Tragkraftspritze soll in der Ortsfeuerwehr Lüdersdorf stationiert werden.
Mit Datum vom 15. Oktober 2020 erhielt das Amt Britz-Chorin-Oderberg einen Zuwendungsbescheid über 11.091,28 Euro (Anlage 1). Im Bescheid ging man von einer Förderung in Höhe von 80 v. H. und einen sich daraus ergebenen Eigenmittelanteil in Höhe von 2772,82 Euro aus. Die tatsächlichen Gesamtkosten belaufen sich aber auf eine Gesamtsumme von 13.916,58 €. Nach Abzug der Förderung von 11.091,28 € verbleibt ein aufzubringender Eigenmittelanteil von 2.835,30 €. Dieser Betrag steht haushaltstechnisch zur Verfügung. Nach Rücksprache mit dem Ministerium stellte sich heraus, dass die Differenz auf einen Berechnungsfehlers des Ministeriums zurück zu führen ist. Auf Grund der geringen finanziellen Auswirkungen einer Änderung sieht das Ministerium von einer Neubescheidung ab. Auf Grund der kurzen Fristen zur Beantragung und Durchführung der Maßnahme wird eine Eilentscheidung nach § 58 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg zur Abwehr eines erheblichen Nachteils für das Amt getroffen.
Eilentscheidung: Der Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg trifft im Einvernehmen mit der Vorsitzenden des Amtsausschusses folgende Eilentscheidung nach § 58 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg: »Der Amtsausschuss beschließt die Vergabe zur Beschaffung einer Tragkraftspritze für die Jugendfeuerwehr des Amtes Britz-Chorin-Oderberg.«
________________ ____________________ Jörg Matthes Gundula Köppen Amtsdirektor Vorsitzende des Amtsausschusses
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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