Vorlage - CH-085/2020

 
 
Betreff: Berufung von sachkundigen Einwohnern in den Entwicklungsausschuss der Gemeindevertretung
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
26.11.2020 
Gemeindevertretung Chorin zurückgestellt   

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beruft folgende Personen als beratende Mitglieder (sachkundige Einwohner) in den Entwicklungsausschuss der Gemeindevertretung:

 

 

  1. _________________________________________________

 

 

  1. _________________________________________________

 

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Sachverhalt:

 

Mit Beschluss BR-071/2019 hat die Gemeindevertretung einen Entwicklungsausschuss gebildet. In diesen Ausschuss können nach § 43 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) beratende Mitglieder (sogenannte »sachkundige Einwohner«) berufen werden.

 

Sachkundige Einwohner haben in dem Ausschuss, in den sie berufen wurden ein aktives Teilnahmerecht, sie können jedoch nicht Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende eines Ausschusses sein und haben keine Stellvertreter.

 

In o. g. Beschluss legte die Gemeindevertretung eine maximale Anzahl von zwei sachkundigen Einwohnern für den Entwicklungsausschuss fest und berief Frau Barbara Kempe als beratendes Mitglied. Frau Kempe verzichtet nunmehr selbstmotiviert auf dieses Mandat, so dass die Gemeindevertretung weitere sachkundige Einwohner berufen kann.

 

Die Berufung der sachkundigen Einwohner erfolgt formlos, die namentliche Besetzung kann aber nach § 43 Absatz 2 Satz 4 BbgKVerf durch deklaratorischen Beschluss festgestellt werden. Dieser Beschluss dient lediglich der Klarstellung und Dokumentation.

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

ca. 250,00 €

1110101-30100-542100

2020-2024

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Jeder sachkundige Einwohner erhält pro Anwesenheit bei einer Sitzung ein Sitzungsgeld in Höhe von 20 Euro. § 5 Absatz 1 Entschädigungssatzung der Gemeinde Chorin

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen