Vorlage - CH-087/2020
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt den Verein „Sportfreunde Sandkrug e.V.“ entsprechend der Vereinsförderrichtlinie vom 01.01.2017, vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit der Gemeinde, mit einer zweckgebundenen Zuwendung in Höhe von 500,00 € aus dem Haushalt 2021 zu unterstützen.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Chorin hat es sich zur Aufgabe gemacht, die örtlichen Vereine und deren Vereinsarbeit auf Grundlage der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Chorin zu fördern. Die Vereine wurden aufgefordert bis zum Stichtag 30.09.2020 ihre Antragsunterlagen auf Vereinsförderung für das Jahr 2021 einzureichen. Vier Vereine sind dem nachgekommen.
Die Sportfreunde Sandkrug e.V. beantragten mit Datum des 3. November eine zweckgebundene Zuwendung in Höhe von 500,00 €.
Gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Chorin können nach dem 30.09. eingereichte Anträge nur nachrangig und berücksichtigt werden, sofern Haushaltsmittel weiterhin zur Verfügung stehen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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