Vorlage - NI-070/2020

 
 
Betreff: Aufhebung des Beschlusses Nr. NI-027/2020 über die Vergabe einer Wirtschaftlichkeitsanalyse für die Gründung eines kommunalen Unternehmens im Areal des Schiffshebewerks Niederfinow und Neuvergabe der Leistung
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Entwicklungsausschuss Niederfinow Vorberatung
26.11.2020 
Entwicklungsausschuss Niederfinow zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Niederfinow Entscheidung
12.11.2020 
Gemeindevertretung Niederfinow zurückgestellt   
10.12.2020 
Gemeindevertretung Niederfinow ungeändert beschlossen   

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  1. Die Gemeindevertretung Niederfinow hebt den Beschluss Nr. NI-027/2020 über die Vergabe einer Wirtschaftlichkeitsanalyse für die Gründung eines kommunalen Unternehmens im Areal des Schiffshebewerks Niederfinow auf.
  2. Die Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsanalyse für die Gründung eines kommunalen Unternehmens im Areal des Schiffshebewerks Niederfinow wird erneut beauftragt.

Dazu wird der Amtsdirektor beauftragt, nach § 8 (4) der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) im Rahmen der Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb, drei geeignete Wirtschaftsprüfungsunternehmen zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern und dem wirtschaftlichsten Angebot den Zuschlag zu erteilen.

 

 

 

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Sachverhalt:

Auf der Grundlage des Beschlusses der Gemeindevertretung Niederfinow Nummer  NI-027/2020 wurde die Rückert ENERWA GmbH, vertreten durch Herrn Christian Rückert (Wirtschaftsprüfer), am 12.03.2020 mit der Erstellung einer unabhängigen sachverständigen Wirtschaftlichkeitsanalyse nach § 92 Abs. 3 Satz 2 der Brandenburgischen Kommunalverfassung für die Gründung eines kommunalen Unternehmens im Areal des Schiffshebewerks Niederfinow beauftragt.

 

Die Leistung wurde im Auftrag vom 16.03.2020 wie folgt beschrieben:

Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsanalyse für die Unternehmensgründung im Areal des Schiffshebewerks Niederfinow mit Untersuchung der Privatisierungsmöglichkeiten und Unternehmensformen:

-Erstellung der Wirtschaftlichkeitsanalyse

-Bewertung verschiedener möglicher Unternehmensformen

-Aufzeichnen von Alternativen

Mit der Wirtschaftlichkeitsanalyse sind wirtschaftliche, kommunalrechtliche, gesellschaftsrechtliche, steuerrechtliche und vergaberechtliche Aspekte sowie die optimale Rechtsform zu untersuchen.

Sie soll unter Einbeziehung u.a. der Ergebnisse des integrierten Konzeptes und weiterer Ausarbeitungen und Betrachtungen von "team red GmbH" und "Futour Dresden" erarbeitet werden.

Die zu erstellende Wirtschaftlichkeitsanalyse muss den im Leitfaden für die Erstellung kommunaler Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen definierten Anforderungen des Landes Brandenburg entsprechen.

Die Leistung ist bis zum 24.04.2020 vollständig zu erbringen.

Die Auftragssumme beträgt inklusive Umsatzsteuer 5.355,00 EUR.“

 

Herr Christian Rückert legte den Entwurf der Wirtschaftlichkeitsanalyse mit Datum vom 08.05.2020 vor. Den nach verschiedenen Rücksprachen und Beratungen überarbeiteten Entwurf übersandte Herr Rückert am 18.08.2020. Die Kommunalaufsicht nahm zu dem Entwurf am 06.10.2020 Stellung, hatte verschiedene Hinweise und Fragen, mit deren Bearbeitung der Wirtschaftsprüfer am 08.10.2020 beauftragt wurde. Am selben Tag verständigte sich die Amtsverwaltung mit Herrn Rückert auf eine Übersendung der überarbeiteten Unterlagen bis zum 14.10.2020.

 

Weil dieser Termin verstrichen war, wurde Herr Rückert am 15.10.2020 unter Fristsetzung bis zum 19.10.2020, gebeten diese Unterlagen zu übersenden. Auch diese Frist war verstrichen, ohne dass die Unterlagen zur Verfügung standen. Versuche, den Wirtschaftsprüfer Rückert telefonisch, z.B. am 23.10.2020 zu erreichen, blieben erfolglos. Ebenso reagierte er nicht auf die auf dem Festnetzanschluss und auf dem Mobilanschluss hinterlassenen Sprachnachrichten. Herr Rückert war für die Amtsverwaltung nicht erreichbar.

 

Aus diesem Grund wurde er unter erneuter Fristsetzung am 26.10.2020 aufgefordert, die überarbeitete Wirtschaftlichkeitsanalyse (Einarbeitung Hinweise der Kommunalaufsicht des Landkreises Barnim aus der Telefonkonferenz vom 17.06.2020 sowie der E-Mail vom  8.10.2020), den Wirtschaftsplan 2021  und die Planbilanz für die zu gründende Gesellschaft der Gemeinde Niederfinow dem Amt Britz-Chorin-Oderberg unter Androhung rechtlicher Schritte bis zum 28.10.2020  11.00 Uhr zu übergeben.

Auch diese Frist wurde ohne auf die Nachfragen und Fristsetzungen zu reagieren, oder eine Erklärung dafür abzugeben, nicht gehalten, so dass am 29.10.2020 eine Kündigung des Vertragsverhältnisses mit sofortiger Wirkung ausgesprochen wurde.

 

Nachdem Frau Bürgermeisterin Fürst ihn am 30.10.2020 telefonisch erreichen konnten, übersandte Herr Rückert dann doch noch am 2.11.2020 eine nach seinen Angaben überarbeitete Wirtschaftlichkeitsanalyse und den Entwurf des Wirtschaftsplanes. Es musste festgestellt werden, dass er auf die Hinweise, Nachfragen und Anmerkungen der Kommunalaufsicht, insgesamt 27, nur unzureichend eingegangen ist. Das wurde ihm am Nachmittag des 2.11.2020 auch mitgeteilt. In einer Antwort vom 8.11.2020 teilte Herr Rückert uns mit, dass die Hinweise 1-6 in der Analyse Berücksichtigung fänden. Das kann aus Sicht der Amtsverwaltung so nicht bestätigt werden.

Es ist leider festzustellen, dass die direkt an dem Entwurf der Wirtschaftlichkeitsanalyse durch die Kommunalaufsicht angebrachten 20 Hinweise, Fragen und Antworten keine Berücksichtigung fanden. Das wird auch in einem Vergleich des Entwurfs vom 18.08.2020 mit dem Entwurf vom 02.11.2020 deutlich.

 

Herr Rückert hat den ihn am 13.3.2020 erteilten Auftrag zur Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsanalyse, die den Anforderungen der Brandenburgischen Kommunalverfassung und auch dem Leitfaden für die Erstellung kommunaler Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen entspricht, nicht erfüllt.

Nach § 92 (3) soll die in einer unabhängigen sachverständigen Wirtschaftlichkeitsanalyse Unternehmensgründung und Privatisierungsmöglichkeiten vergleichen.  Sie gehört nach § 92 (3) der BbgKVerf zu den Unterlagen, die der Gemeindevertretung vor der Beschlussfassung vorzulegen sind.

 

Die Rückert ENERWA GmbH, vertreten durch Herrn Christian Rückert, hat den ihr übertragenen Auftrag bis zum heutigen Zeitpunkt nicht erfüllt. Zur Sicherung des Vorhabens und der Vorlage der erforderlichen Unterlagen wird der Gemeindevertretung deshalb empfohlen, den Auftrag wegen Nichterfüllung (Termin und Qualität) zurückzuziehen. Rechnungslegungen sind bisher nicht erfolgt.

 

Gleichzeitig wird der Gemeindevertretung empfohlen zu beschließen, die Amtsverwaltung zu beauftragen im Rahmen einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb dem wirtschaftlichsten Angebot den Auftrag zu erteilen.  

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

ca. 6.000 €

5750101-70803-5431030

2020

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

5750101-70803-5012000

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen