Vorlage - CH-091/2020
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Vergabe der Bauleistungen für die Straßenunterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an die Firma:
M&N GmbH Lüdersdorf Dorfstraße 1 16248 Parsteinsee OT Lüdersdorf
mit einer Auftragssumme in Höhe von 77.272,65 EUR zu vergeben.
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin hat in ihrer Sitzung am 24.09.2020 über die Festlegung der Prioritäten für die Abarbeitung der Straßenunterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten beschlossen (Vorlage CH-068/2020).
Die erforderlichen Asphaltreparaturen müssen witterungsbedingt im 2./3. Quartal des kommenden Haushaltsjahres 2021 ausgeführt werden. Die Leistungsabfrage wird entsprechend vorbereitet. Die noch zu verwendenden finanziellen Mittel aus 2019 werden deshalb für die Reparatur von Gehwegschäden, Bankettarbeiten und für die Verbesserung der Straßenentwässerungen entsprechend den festgelegten Prioritäten eingesetzt.
Die Leistungsabfrage für die zuvor genannten Baumaßnahmen erfolgte in einem Beschränkten Ausschreibungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 3a, Abs. 2 VOB/A. Dazu wurden insgesamt vier geeignete Firmen aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Bis zum Submissionstermin am 10.11.2020 haben zwei Anbieter fristgerecht ein Angebot abgegeben.
Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgten durch das Bauamt nach §§ 16 VOB/A in vier Stufen:
Nach Prüfung von Ausschlussgründen ist festzustellen, dass kein Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden musste. Alle Bieter besitzen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit und verfügen über ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel. Im Ergebnis der Prüfung sind die Angebote inhaltlich gleichwertig.
Die Angebote wurden rechnerisch geprüft und in der nachfolgenden Tabelle (1) mit aufsteigender Reihenfolge dargestellt.
Tabelle (1)
Im Ergebnis der Angebotsprüfung und -wertung hat die Firma M&N GmbH Lüdersdorf aus 16248 Parstein OT Lüdersdorf nach § 16 d VOB/A das Angebot mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebotspreis abgegeben und wird zur Vergabe vorgeschlagen.
Eine Eilentscheidung über die Vergabe der Bauleistungen für die Straßenunterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten ist zur Abwehr eines erheblichen Nachteils für die Gemeinde Chorin erforderlich. Mit den Bauarbeiten muss schnellstmöglich begonnen werden, damit die Maßnahmen witterungsabhängig zum Ende des Jahres fertiggestellt werden können. Die Entscheidung ist unabweisbar und unaufschiebbar.
Der Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg trifft im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung Chorin die Entscheidung nach § 58 BbgKVerf. In der nächsten ordentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Chorin erfolgt die Beschlussfassung zu dieser Eilentscheidung.
Eilentscheidung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Vergabe der Bauleistungen für die Straßenunterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an die Firma:
M&N GmbH Lüdersdorf Dorfstraße 1 16248 Parsteinsee OT Lüdersdorf
mit einer Auftragssumme in Höhe von 77.272,65 EUR zu vergeben.
Datum: Datum:
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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