Vorlage - CH-095/2020

 
 
Betreff: Erstellung Variantenvergleich zur Sicherung der Kindertagesbetreuung in Golzow
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
26.11.2020 
Gemeindevertretung Chorin an Verwaltung zurück verwiesen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Amtsdirektor wird beauftragt, einen Variantenvergleich zur Sicherung der Kindertagesbetreuung in Golzow vorzunehmen und das Ergebnis der Gemeindevertretung vorzulegen. Nachfolgend dargestellte drei Varianten werden hierbei untersucht:

 

Variante 1:

Instandsetzung des Gebäudes Lindenweg 6 durch die Gemeinde Chorin und Verbleib der Kindertagesstätte.

 

Variante 2:

Neubau einer Kindertagesstätte durch die Gemeinde Chorin oder einen externen Bauträger.

 

Variante 3:

Verkauf des Gebäudes Lindenweg 6 unter Bedingungen. Die eine Bedingung wäre, dass die Kita am bisherigen Standort weiterbetrieben werden könnte. Die andere Bedingung lautet, das Gebäude binnen  zwei Jahre so zu sanieren, dass der gefahrlose dauerhafte Betrieb der Einrichtung gewährleistet wäre.

 

 

 

 

 

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Sachverhalt:

 

Das ehemalige Gutshaus in Golzow wird im Erdgeschoss von der Kita Zauberlinde genutzt. Im Obergeschoss befinden sich leerstehende Wohnungen, ein Lager für die Kita sowie der Aufgang zum nicht ausgebauten Dachgeschoss.  Die Gemeinde beabsichtigte, die ungenutzten Räume im Obergeschoss sowie das ehemalige Bürgermeisterbüro im Erdgeschoss zu vermietbaren Wohnungen umzubauen. Eine darauf fußende Planung, die einen Umbau/Modernisierung für eine 3-Raum-Wohnung und zwei 2 Raum-Wohnungen vorsieht, liegt vor. Die Räume der Kita, das Keller- und das Dachgeschoss sollen dabei nicht verändert werden. Im Rahmen der Bauantragstellung wurden die Kosten für den Umbau auf 367 T€ geschätzt.

 

Im Oktober 2018 beschloss die Gemeindevertretung, das ungenutzte Büro des Bürgermeisters im Erdgeschoss für Räumlichkeiten der Kita umzunutzen. Es sollte ein Gruppenraum in einen Personal– und Büroraum umgenutzt und  ein behindertengerechtes WC eingebaut werden. Da ein barrierefreier Zugang zur Kita durch die Genehmigungsbehörde gefordert wird, müsste die Außentreppe mit einem Treppenlift ertüchtigt werden. Für die Anpassung des Bauantrages liegt eine Baugenehmigung vom 11.02.2020 vor. Eine Förderung aus Mitteln des Kreisentwicklungsbudgets ist nicht gewährt worden, somit ist eine Umsetzung der Planung nicht möglich. Die Anzahl der zu betreuenden Kinder entwickelt sich gut. Darum ist eine Kapazitätserweiterung geboten. Die aktuell leer stehenden o.a. Räumlichkeiten werden hierzu als Spielfläche für die Kinder nach erfolgter  Renovierung - keine Sanierung - zur Verfügung gestellt. Damit wären die Voraussetzungen für eine befristete Betriebserlaubnis mit einer höheren Kapazität gegeben.

 

In den letzten Jahren sind ca. 123 T€ für erforderliche Instandsetzungsmaßnahmen aufgebracht worden. Weitere Aufwendungen entstanden im Zusammenhang mit den erforderlichen Planungen. Als Betriebskosten fielen in 2019 ca. 18 T€ an. Das Gebäude Lindenweg 6 - Gutshof - befindet sich in einem desolaten Zustand. Neben den am 15.06.2020 festgestellten Schäden an der Dach- und Deckenkonstruktion, die zu einem Deckeneinbruch über dem Schlafraum der Kita führten, muss auch von einer Schädigung der Decke über dem Kellergeschoss durch Feuchtigkeit ausgegangen werden. Auf Grund des Zustandes des Gebäudes, aber auch der Heizungs- und Elektroinstallation ist eine Komplettsanierung des Gebäudes mit einer Interimsbetreuung der Kitakinder erforderlich. Sollte die Kita am derzeitigen Standort weiterbetrieben werden ist schon aus Gründen der Gefahrenprävention eine zeitnahe Sanierung unumgänglich.

 

Die prognostischen Aufwendungen nach DIN 276-1 (2008-12) für die Sanierung des Gebäudes Lindenweg 6 sind der Gemeindevertretung in der Sitzung am 29.10.2020 mit der Vorlage CH-79/2020 IV dargestellt worden. Demnach ist von Gesamtinvestitionen von ca. 1.4 Millionen € für die Sanierung auszugehen. Dieser Betrag ist angesichts der als prekär einzuschätzenden Haushaltslage nicht einmal ansatzweise aufzubringen, so dass grundsätzlich über den weiteren Umgang mit dem Gebäude und der Kindertagesstätte diskutiert werden muss. Primat sollte bei allen Überlegungen die nachhaltige Aufrechterhaltung der Kindertagesbetreuung und der damit verbundene Weiterbestand der Kindertagesstätte in Golzow sein.

 

Es kommen verschiedene Varianten in Frage, um zielführend mit einem guten Ergebnis die Gemengelage aufzulösen. Denkbar wäre demnach die Sanierung des Hauses. Dem spräche entgegen, dass selbst mit einer massiven finanziellen Förderung der erforderliche finanzielle Eigenanteil der Gemeinde nur schwer aufzubringen sein dürfte. Eine andere Option wäre ein Neubau der Kindertagesstätte in Golzow. Hierbei muss sich bei dieser Variante eine Prüfung anschließen, ob der Neubau von der Gemeinde errichtet wird oder ob Bauträgermodelle zum Tragen kommen. Eine weitere Überlegung wäre in diesem Kontext die Frage der Trägerschaft der Einrichtung. Nach den Bestimmungen des SGB VIII ist der Freien Trägerschaft grundsätzlich der Vorzug gegenüber der Kommunalen Trägerschaft zu geben. Aktuell befindet sich diese Kindertagesstätte in Trägerschaft des Amtes Britz-Chorin-Oderberg. Grundsätzlich bliebe auch die weitere Variante, die Kindertagesstätte an der bisherigen Stätte zu belassen, jedoch das Haus mit der Bedingung zu verkaufen, den Betrieb der Einrichtung auf Dauer zu dulden. Der neue Eigentümer wird in diesem Falle verpflichtet, binnen zwei Jahre das Haus so zu sanieren, dass zu mindestens der gefahrlose Betrieb der Einrichtung gesichert wäre. Die drei vorgenannten Varianten sind hinsichtlich ihrer Geeignetheit und finanziellen Auswirkungen zu beurteilen, so dass Anfang 2021 die Gemeindevertretung eine Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen treffen kann.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen