Vorlage - CH-096/2020

 
 
Betreff: Genehmigung einer Eilentscheidung über den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kloster Chorin für das Wirtschaftsjahr 2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Kloster Chorin
Beratungsfolge:
Werkausschuss Chorin Vorberatung
27.11.2020 
Werkausschuss Chorin zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
28.01.2021 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   
Anlagen:
210920 - JAP 2019 - eK

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Die  Gemeindevertretung  der  Gemeinde  Chorin  genemigt die  am 27.11.2020 getroffene Eilentscheidung über die  Feststellung  des  geprüften  Jahresabschlusses  und  die  Ergebnisverwendung  für  das  Haushaltsjahr  2019.

 

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Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2019 wurde vom Wirtschaftsprüfer der Firma Dr. Heilmaier & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft geprüft und liegt in der aktuellen Fassung vor. Laut Eigenbetriebsverordnung – EigV, Abschnitt 3, § 33 muss die Gemeindevertretung den geprüften Jahresbericht des Wirtschaftsjahres 2019 beschließen.

 

Die Entscheidung über den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kloster Chorin für das Wirtschaftsjahr 2019 ist vor der nächsten ordentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Chorin zu treffen. Die Entscheidung ist unabweisbar und unaufschiebbar. Zur Abwehr eines erheblichen Nachteils für das Amt ist es geboten, eine Eilentscheidung gemäß § 58 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf.) zu treffen.

 

Auf Grund der momentanen Gefahrenlage durch das Coronavirus und des mit der Einberufung einer Sitzung verbundenen Risikos einer Infizierung mit dem Covid19 in Verbindung mit der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg ist ein informelles Umlaufverfahren in Vorbereitung der Eilentscheidung zwischen dem Amtsdirektor und dem Vorsitzenden der Gemeindevertertung Chorin vorgesehen.

Der Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg trifft im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung Chorin die Entscheidung nach § 58 BbgKVerf. In der nächsten ordentlichen Sitzung derGemeindevertretung erfolgt die Beschlussfassung zu dieser Eilentscheidung.

 

Eilentscheidung

 

Die  Gemeindevertretung  der  Gemeinde  Chorin  beschließt  die  Feststellung  des  geprüften  Jahresabschlusses  und  die  Ergebnisverwendung  für  das  Haushaltsjahr  2019  gemäß  §  33  (1)  Ziffer  1 EigV für den Eigenbetrieb Kloster Chorin. Der Jahresüberschuss von 17.172,52 EUR des Wirtschaftsjahres 2019 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

 

 

 

 

Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

Martin Horst

Vorsitzender der Gemeindevertertung Chorin

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 210920 - JAP 2019 - eK (9835 KB)