Vorlage - CH-096/2020
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin genemigt die am 27.11.2020 getroffene Eilentscheidung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung für das Haushaltsjahr 2019.
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2019 wurde vom Wirtschaftsprüfer der Firma Dr. Heilmaier & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft geprüft und liegt in der aktuellen Fassung vor. Laut Eigenbetriebsverordnung – EigV, Abschnitt 3, § 33 muss die Gemeindevertretung den geprüften Jahresbericht des Wirtschaftsjahres 2019 beschließen.
Die Entscheidung über den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kloster Chorin für das Wirtschaftsjahr 2019 ist vor der nächsten ordentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Chorin zu treffen. Die Entscheidung ist unabweisbar und unaufschiebbar. Zur Abwehr eines erheblichen Nachteils für das Amt ist es geboten, eine Eilentscheidung gemäß § 58 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf.) zu treffen.
Auf Grund der momentanen Gefahrenlage durch das Coronavirus und des mit der Einberufung einer Sitzung verbundenen Risikos einer Infizierung mit dem Covid19 in Verbindung mit der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg ist ein informelles Umlaufverfahren in Vorbereitung der Eilentscheidung zwischen dem Amtsdirektor und dem Vorsitzenden der Gemeindevertertung Chorin vorgesehen. Der Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg trifft im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung Chorin die Entscheidung nach § 58 BbgKVerf. In der nächsten ordentlichen Sitzung derGemeindevertretung erfolgt die Beschlussfassung zu dieser Eilentscheidung.
Eilentscheidung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung für das Haushaltsjahr 2019 gemäß § 33 (1) Ziffer 1 EigV für den Eigenbetrieb Kloster Chorin. Der Jahresüberschuss von 17.172,52 EUR des Wirtschaftsjahres 2019 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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