Vorlage - CH-097/2020

 
 
Betreff: Genehmigung einer Eilentscheidung zur Entlastung der Werkleitung des Eigenbetriebes Kloster für das Wirtschaftsjahr 2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Kloster Chorin
Beratungsfolge:
Werkausschuss Chorin Vorberatung
27.11.2020 
Werkausschuss Chorin zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
28.01.2021 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   

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Die Gemeindevertretersitzung genehmigt die am 27.11.2020 getroffene Eilentscheidung über die Entlastung der Werkleitung für das Wirtschaftsjahr 2019.

 

 

 

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Sachverhalt:

 

Laut Eigenbetriebsverordnung – EigV, Abschnitt 3, § 33 muss eine Entscheidung über die Entlastung der Werkleitung durch die Gemeindevertretung für das Wirtschaftsjahr 2019 erfolgen.

Die Entscheidung über die Entlastung der Werkleitung durch die Gemeindevertretung für das Wirtschaftsjahr 2019 ist vor der nächsten ordentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Chorin zu treffen. Die Entscheidung ist unabweisbar und unaufschiebbar. Zur Abwehr eines erheblichen Nachteils für das Amt ist es geboten, eine Eilentscheidung gemäß § 58 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf.) zu treffen.

 

Auf Grund der momentanen Gefahrenlage durch das Coronavirus und des mit der Einberufung einer Sitzung verbundenen Risikos einer Infizierung mit dem Covid19 in Verbindung mit der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg ist ein informelles Umlaufverfahren in Vorbereitung der Eilentscheidung zwischen dem Amtsdirektor und dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung Chorin vorgesehen.

Der Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg trifft im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung Chorin die Entscheidung nach § 58 BbgKVerf. In der nächsten ordentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Chorin erfolgt die Beschlussfassung zu dieser Eilentscheidung.

 

Eilentscheidung

 

Die Gemeindevertretersitzung beschließt die Entlastung der Werkleitung für das Wirtschaftsjahr 2019.

 

 

 

 

 

Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

Martin Horst

Vorsitzender der Gemeindevertretung Chorin

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen