Vorlage - CH-098/2020

 
 
Betreff: Genehmigung einer Eilentscheidung für den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 des Eigenbetriebes Kloster Chorin
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Kloster Chorin
Beratungsfolge:
Werkausschuss Chorin Vorberatung
27.11.2020 
Werkausschuss Chorin zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
28.01.2021 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Wirtschaftsplan_2021

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeindevertretung Chorin genehmigt die am 27.11.2020 getroffene Eilentscheidung den Wirtschaftsplan, des Eigenbetriebes Kloster Chorin für das Haushaltsjahr 2021 zu beschließen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Gemäß § 14 Absatz 1 der EigV hat der Eigenbetrieb für jedes Wirtschaftsjahr einen Wirtschaftsplan aufzustellen.

 

Die Entscheidung über den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 des Eigenbetriebes Kloster Chorin ist vor der nächsten ordentlichen Sitzung Gemeindevertretung Chorin zu treffen. Die Entscheidung ist unabweisbar und unaufschiebbar. Zur Abwehr eines erheblichen Nachteils für das Amt ist es geboten, eine Eilentscheidung gemäß § 58 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf.) zu treffen.

 

Auf Grund der momentanen Gefahrenlage durch das Coronavirus und des mit der Einberufung einer Sitzung verbundenen Risikos einer Infizierung mit dem Covid19 in Verbindung mit der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg ist ein informelles Umlaufverfahren in Vorbereitung der Eilentscheidung zwischen dem Amtsdirektor und dem Vorsitzenden Der Gemeindevertertung Chorin vorgesehen.

Der Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg trifft im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertertung Chorin die Entscheidung nach § 58 BbgKVerf. In der nächsten ordentlichen Sitzung der Gemeindevertertung Chorin erfolgt die Beschlussfassung zu dieser Eilentscheidung.

 

Eilentscheidung

 

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt den Wirtschaftsplan, des Eigenbetriebes Kloster Chorin für das Haushaltsjahr 2021.

 

 

 

 

 

Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

Martin Horst

Vorsitzender der Gemeindevertretung Chorin

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Wirtschaftsplan_2021 (1066 KB)