Vorlage - OD-085/2020

 
 
Betreff: Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
09.12.2020 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen   
Anlagen:
HHPL 2021 Oderberg gesamt

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021.

 

Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 Branden-burgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 900.000 EUR festgesetzt.

 

 

 

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Sachverhalt:

Gemäß § 65 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) hat die Gemeinde für jedes

Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung. Entsprechend § 63 BbgKVerf hat die Gemeinde ihre Haushaltswirtschaft so zu planen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Das Ergebnis aus ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen ist in jedem Haushaltsjahr unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren in Plan und Rechnung auszugleichen. Es ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der ordentlichen Aufwendungen erreicht oder übersteigt.

 

Der auf das Haushaltsjahr 2021 der Stadt Oderberg bezogene Ausgleich des Ergebnishaushaltes ist ohne Berücksichtigung der Fehlbeträge aus Vorjahren erreicht. Der Ausgleich unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren, wird erst im Haushaltsjahr 2024 wieder erreicht. Die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) nach § 63 Abs. 5 BbgKVerf ist jedoch entbehrlich, da auch ohne HSK im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum der materielle Ausgleich aufgezeigt werden kann.

 

Gleichwohl ist die Haushaltssituation der Stadt Oderberg angespannt, da die Auszahlungen für die Tilgung von Krediten die Zahlungsüberschüsse aus der laufenden Verwaltungstätigkeit im Haushaltsjahr 2021 übersteigen. Für die Folgejahre ist ein Ausgleich möglich. Um Liquiditätsengpässen vorzubeugen, wird vorgeschlagen, den Kassenkreditrahmen im Jahr 2021 auf 900.000 EUR festzusetzen.

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja x         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

2021 ff.

x  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 HHPL 2021 Oderberg gesamt (4510 KB)