Vorlage - OD-088/2020

 
 
Betreff: Entlastung des Amtsdirektors des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
09.12.2020 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen   

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Die Stadt Oderberg beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2018 zu entlasten.

 

 

 

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Sachverhalt:

 

Die Stadt Oderberg hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen (§ 82 Abs. 1 Satz 1 BbgKVerf). Bis zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres ist über den geprüften Jahresabschluss zu beschließen und über die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten eine Entscheidung zu treffen (§ 82 Abs. 4 Satz 1 BbgKVerf).

 

Der Jahresabschluss der Stadt Oderberg zum 31.12.2018 wurde am 22.04.2020 aufgestellt und im Auftrag des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes (RGPA) des Landkreises Barnim durch die FIDES Treuhand GmbH & Co. KG, Birkenstraße 37 in 28195 Bremen geprüft. Das Prüfungsurteil mit Datum vom 20.10.2020 befindet, dass der Jahresabschluss zum 31.12.2018 der Stadt Oderberg in allen wesentlichen Bereichen den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Sat-zungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen entspricht und ein den tatsächlichen Verhält-nissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden- und Finanzlage der Stadt zum 31.12.2018 sowie ihrer Ertragslage für das Haushaltsjahr 2018 vermittelt.

 

Auf Basis des Prüfberichtes und des Prüfungsurteils wird dem Amtsdirektor Entlastung erteilt.

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein x

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen