Vorlage - OD-090/2020
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Die Stadt Oderberg beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2019 zu entlasten.
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss der Stadt Oderberg zum 31.12.2019 wurde am 27.08.2020 aufgestellt und im Auftrag des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes (RGPA) des Landkreises Barnim durch die FIDES Treuhand GmbH & Co. KG, Birkenstraße 37 in 28195 Bremen geprüft. Das Prüfungsurteil mit Datum vom 26.10.2020 befindet, dass der Jahresabschluss zum 31.12.2019 der Stadt Oderberg in allen wesentlichen Bereichen den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen entspricht und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden- und Finanzlage der Stadt zum 31.12.2019 sowie ihrer Ertragslage für das Haushaltsjahr 2019 vermittelt.
Auf Basis des Prüfberichtes und des Prüfungsurteils wird dem Amtsdirektor Entlastung erteilt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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