Vorlage - PS-045/2020
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Parsteinsee beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2019 zu entlasten.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Parsteinsee hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen (§ 82 Abs. 1 Satz 1 BbgKVerf). Bis zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres ist über den geprüften Jahresabschluss zu beschließen und über die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten eine Entscheidung zu treffen (§ 82 Abs. 4 Satz 1 BbgKVerf).
Der Jahresabschluss der Gemeinde Parsteinsee zum 31.12.2019 wurde am 03.09.2020 aufgestellt und im Auftrag des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes (RGPA) des Landkreises Barnim durch die FIDES Treuhand GmbH & Co. KG, Birkenstraße 37 in 28195 Bremen geprüft. Das Prüfungsurteil mit Datum vom 15.10.2020 befindet, dass der Jahresabschluss zum 31.12.2019 der Gemeinde Parsteinsee in allen wesentlichen Bereichen den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen entspricht und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden- und Finanzlage der Gemeinde zum 31.12.2019 sowie ihrer Ertragslage für das Haushaltsjahr 2019 vermittelt.
Auf Basis des Prüfberichtes und des Prüfungsurteils wird dem Amtsdirektor Entlastung erteilt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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