Vorlage - PS-046/2020
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Parsteinsee beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021.
Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 300.000 EUR festgesetzt.
Sachverhalt:
Gemäß § 65 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung. Entsprechend § 63 BbgKVerf hat die Gemeinde ihre Haushaltswirtschaft so zu planen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Das Ergebnis aus ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen ist in jedem Haushaltsjahr unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren in Plan und Rechnung auszugleichen. Es ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der ordentlichen Aufwendungen erreicht oder übersteigt. § 63 Abs. 5 BbgKVerf sieht vor, dass zum Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses auch Rücklagemittel verwendet werden können.
Die Gemeinde Parsteinsee kann den Haushaltsausgleich für das Haushaltsjahr 2021 und nach Verwendung von Rücklagemitteln (sog. Ersatzdeckungsmittel) im gesamten Finanzplanzeitraum erreichen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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