Vorlage - PS-001/2021
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Parsteinsee beauftragt das Amt Britz-Chorin-Oderberg eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Signalisierung einer Fußgängerquerung mittels Fußgängerbedarfslichtsignalanlage (FSA) in Höhe des Sportplatzes zu beantragen.
Sachverhalt:
Die Sicherheit für Kinder auf ihren Verkehrswegen (Schulweg) muss so sein, dass der Verkehrs-raum und der Verkehrsfluss kindersicher gestaltet und organisiert wird. Die Überquerung der Bundesstraße 158 in der Ortslage Parstein ist für die wohnhaften Schulkinder schwierig. Im Rahmen des Projektes „Erhöhung der Schulwegsicherheit“ des Landkreises Barnim wird u. a. empfohlen, die Straßen nur an Ampeln, Zebrastreifen, Mittelinseln und übersichtlichen Stellen zu überqueren. Es liegt in der Natur von Kindern, nicht in jeder Situation achtsam zu sein, manchmal unter Zeitdruck zu stehen, verschlafen oder mit den Freunden abgelenkt zu sein, d. h. auf Fahrzeuge wird möglicherweise nicht geachtet, die Entfernung eines nahenden Fahrzeuges falsch eingeschätzt. Auch das Fehlverhalten der Fahrzeugführer wie z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, rücksichtsloses Verhalten, schlechte Sichtverhältnisse stellen Konfliktpunkte für ein mögliches Verkehrsunfallgeschehen dar. Die besonders hochfrequentierte Bundesstraße stellt vor allem im „Berufsverkehr“ ein nahezu unüberwindbares Hindernis für die Schulkinder dar. Eine Lichtsignalanlage (LSA) die für Fußgänger nach Bedarf den Verkehrsstrom zum Stoppen bringt, wäre ein deutlicher Sicherheitsgewinn. Als Standort wäre ein Bereich in der Nähe der Bushaltestelle am Sportplatz denkbar.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |