Vorlage - AA-005/2021
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Sachverhalt:
Das Amt Britz-Chorin-Oderberg hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen (§ 82 Abs. 1 Satz 1 BbgKVerf). Bis zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres ist über den geprüften Jahresabschluss zu beschließen und über die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten eine Entscheidung zu treffen (§ 82 Abs. 4 Satz 1 BbgKVerf).
Der Jahresabschluss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg zum 31.12.2018 wurde am 07.05.2020 aufgestellt und im Auftrag des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes (RGPA) des Landkreises Barnim durch die FIDES Treuhand GmbH & Co. KG, Birkenstraße 37 in 28195 Bremen geprüft. Das Prüfungsurteil mit Datum vom 30.10.2020 befindet, dass der Jahresabschluss zum 31.12.2018 des Amtes Britz-Chorin-Oderberg in allen wesentlichen Bereichen den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen entspricht und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden- und Finanzlage des Amtes zum 31.12.2018 sowie der Ertragslage für das Haushaltsjahr 2018 vermittelt.
Auf Basis des Prüfberichtes und des Prüfungsurteils wird dem Amtsdirektor Entlastung erteilt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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