Vorlage - AA-008/2021 IV
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Sachverhalt:
Die Kontrolle und Überwachung des ruhenden Verkehrs in allen Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg wird in der Regel durch einen Außendienstmitarbeiter durchgeführt. Unterstützung erhält er durch einen weiteren Mitarbeiter des Ordnungsamtes, welcher vorrangig an Feiertagen und/ oder bei größeren Veranstaltungen mitwirkt. Bedingt durch die Covid-19-Pandemie wurden in der Zeit des Amtshilfehilfeersuchens des Landkreises Barnim die Kontrollen des ruhenden Verkehrs ausgesetzt. Es wurde vorrangig die Einhaltung der geltenden Eindämmungsverordnungen des Landes und der Allgemeinverfügungen des Landkreises überprüft.
Im Zuge der durchgeführten Kontrollen des ruhenden Verkehrs wurden Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung festgestellt und konsequent geahndet. Der Haushaltsansatz und das Ergebnis für die Haushaltsjahre 2019/2020 sind nachfolgend dargestellt.
Eine Auswertung der Ordnungswidrigkeiten 2020 im ruhenden Verkehr für das gesamte Amtsgebiet ergab 1.285 Verstöße.
Dem Außendienstmitarbeiter wurden seit seiner Arbeitsaufnahme diverse Aufgaben übertragen. In den Sommermonaten wird er vorrangig für die Überwachung des ruhenden Verkehrs eingesetzt. Aber auch außerhalb dieser Zeit wird die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung überwacht. Zu seinen weiteren Aufgaben zählen unter anderem die Kontrolle der Anwohnerpflichten (Straßenreinigung/ Winterdienst), Ermittlungsaufträge für das Einwohnermeldeamt, des Gewerbeamtes und im Rahmen der Amtshilfe für andere Kommunen Vor-Ort-Ermittlungsaufträge. Weiterhin ist er das „Auge“ der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Innendienst. Zahlreiche Kontrollaufträge werden durch ihn abgearbeitet.
Die Stundenverteilung pro Gemeinde ist nachfolgend aufgeführt. Zu beachten ist, dass der Mitarbeiter mehrere Gemeinden an einem Tag kontrolliert.
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