Vorlage - CH-013/2021 IV

 
 
Betreff: Sachstand Umsetzung Beschluss CH-095/2020 vom 26.11.2020: „Erstellung Variantenvergleich zur Sicherung der Kindertagesbetreuung in Golzow“
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Information
28.01.2021 
Gemeindevertretung Chorin zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Interessenbekundungsverfahren Kauf Kita Golzow 2021
Interessenbekundungsverfahren Neubau Kindertagesstätte
Kostenschätzung_20210106 Golzow ibe
Schreiben_20210106_ibe Golzow

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 Ausgangssituation:

Das sich im gemeindlichen Eigentum befindende Gebäude Lindenweg 6, in Golzow beherbergt auch die Kindertagesstätte. Die Amtsverwaltung legte dar, dass der bauliche Zustand des Gebäudes als desolat einzuschätzen wäre. Auf Grund des Zustandes des Gebäudes, aber auch der Heizungs- und Elektroinstallation ist eine Komplettsanierung des Gebäudes mit einer Interimsbetreuung der Kitakinder erforderlich. Sollte die Kita am derzeitigen Standort weiterbetrieben werden, ist schon aus Gründen der Gefahrenprävention eine zeitnahe Sanierung unumgänglich. Die Gemeindevertretung beauftragte die Amtsverwaltung einen Variantenvergleich zur Sicherstellung der Kindertagesbetreuung durchzuführen. Mit dieser Vorlage werden die bisherigen Ergebnisse, sowie Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise und eine Darstellung der damit verbundenen zeitlichen Abläufe aufgezeigt.

 

Variante 1: Instandsetzung des Gebäudes Lindenweg 6 durch die Gemeinde Chorin und Verbleib der Kindertagesstätte. Betrachtung der Fördermittelgegebenheiten.

Die Amtsverwaltung veranschlagte die Gesamtkosten für alle im Zusammenhang mit der Sanierung stehenden Maßnahmen mit 1.399.391,12 €. Das Ingenieurbüro für Bauplanung GmbH Eberswalde (IBE) legt mit Schreiben vom 06.01.2021 dar, dass die vom Bauamt des Amtes Britz-Chorin-Oderberg erstellte Kostenschätzung belastbar und plausibel sei. Die Höhe der IBE-Kostenschätzung beläuft sich auf den etwas höheren Betrag von 1.419.630,32 €. Eine genaue Kalkulation des Zeitraumes der gefahrlosen Nutzung ist auch dem Ingenieurbüro IBE nicht ohne weiteres möglich. IBE teilt mit: „Die Standsicherheit bzw. Tragfähigkeit der durch Wassereintritt geschädigten Holzbauteile lässt sich nicht beurteilen. Dies hängt von vielen Faktoren, wie z.B. dem Schädigungsgrad, ab. Erst durch ein Holzschutzgutachten und eine Baustoffprüfung lässt sich dieser ermitteln und es kann eine Einschätzung zur Restnutzungsdauer und Instandsetzung erfolgen. Die Kosten für ein zu erstellendes Gutachten betrügen ca. 22.000 € Brutto“.

 

Variante 2: Neubau einer Kindertagesstätte durch die Gemeinde Chorin oder einen externen Bauträger

 

a) Gemeinde Chorin

Aktuell reicht die Kapazität nicht aus und darum ist eine Erweiterung der Betriebserlaubnis auf 42 Kinder geplant. Angesichts dessen, dass in Golzow ein B-Plangebiet für Wohnbebauung vorhanden ist und auch die Einrichtungen in Chorin und Brodowin absehbar gut gefüllt sein werden, sollte die neue Einrichtung mit einer Kapazität von 50 Plätzen geplant. werden. Die Kosten für eine neue Kindertagesstätte in dieser Größenordnung sind mit 2,1 Mill. € zu planen. Hierbei sind die immensen Preissteigerungen im Bauhauptgewerbe, gekennzeichnet durch die Steigerung der Baupreisindizes, bereits berücksichtigt. Erfahrungen über verschiedenste Förderungen konnte die Verwaltung beim Neubau der Kindertagesstätten in Britz und Brodowin sammeln.

  • Programm Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018, gefördert wurden die zuwendungsfähigen Kosten für den U3-Bereich zu 90 %. Aktuell wird dieses Programm nicht aufgelegt.
  • Zuwendung des Landes Brandenburg gem. Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum für die Förderperiode 2014 -2020, Unterstützung für die lokale Entwicklung – Leader, GAK) gefördert wurden die zuwendungsfähigen Kosten für den Kitaneubau zu 75 %.
  • Zuwendung des Landkreises Barnim aus dem Kreisentwicklungsbudget für ländliche Räume
  • U6-Ausbau-Richtlinie 2020-2021, Antragstellung bis 28.02.2021, wenn ein positives Votum des Landkreises vorliegt.
  • LandesKitaInvest-Richtlinie 2019-2022, Budget für den Landkreis Barnim bereits ausgeschöpft.

Als mögliche Förderungen könnten somit Leistungen aus dem neu aufgelegten Förderprogram Leader/GAK infrage kommen. Ein Fördermittelrichtlinie liegt jedoch noch nicht vor. Dem Vernehmen nach, soll die Maximalförderung auf 800T€ beschränkt sein. Denkbar wäre auch eine Zuwendung des Landkreises aus dem Kreisentwicklungsbudget.

Ob überhaupt und ggf. in welcher Höhe Fördermittel gewährt werden, ist noch ungewiss.

 

Ein weiteres Problem ist, dass die Gemeinde über kein für eine Kindertagesstätte geeignetes Grundstück verfügt.

b) externer Bauträger

Es gibt mehrere Beispiele in Brandenburg und auch im Barnim, wo externe Bauträger eine Kindertagesstätte errichteten. Die Gemeinde Chorin und der Investor schließen einen Betriebsführungsvertrag über eine Laufzeit von 25 Jahren. Zu den Kosten und der Höhe der finanziellen Verpflichtungen können noch keine Aussagen getroffen werden. Hier ist ein Interessenbekundungsverfahren als Markterkundung auf der Vergabeplattform des Landes Brandenburg zu veröffentlichen. Sollten Interessenten vorhanden sein, deren Angebot ernsthaft infrage kommen könnte, so ist eine förmliche Ausschreibung im Nachgang auf den Weg zu bringen, um Wettbewerb zu schaffen. Zu beachten ist, dass der externe Bauträger über ein geeignetes Grundstück verfügen sollte, da aus Sicht der Verwaltung kein geeignetes kommunales Grundstück vorhanden ist. Die entsprechende Markterkundung durch Interessenbekundung ist durch die Verwaltung bereits auf den Weg gebracht und als Anlage dieser Vorlage beigefügt.

 

Variante 3: Verkauf des Gebäudes Lindenweg 6 unter Bedingungen. Die eine Bedingung wäre, dass die Kita am bisherigen Standort weiterbetrieben werden könnte. Die andere Bedingung lautet, das Gebäude binnen zwei Jahre so zu sanieren, dass der gefahrlose dauerhafte Betrieb der Einrichtung gewährleistet wäre.

Auch hier muss erkundet werden, ob Interessenten am Markt vorhanden wären. Ein entsprechendes Interessenbekundungsverfahren wurde von der Verwaltung auf den Weg gebracht. Sollte diese Variante aus Sicht der Gemeinde erfolgversprechend sein, so muss sich vor der Vergabe ebenso ein förmliches Vergabeverfahren anschließen.

 

Zusammenfassung und Ausblick

Eine verbindliche Empfehlung der Verwaltung zur weiteren Vorgehensweise kann noch nicht gegeben werden. Lediglich die Variante 1 ist im Wesentlichen von Ihren finanziellen und praktischen Auswirkungen her geklärt.

 

Zur Beurteilung der Gegebenheiten der Varianten 2 und drei sind die Durchführung und Auswertung von Interessenbekundungsverfahren vorzunehmen. Sollten aufgrund der Interessenbekundung neue Wege aufgezeigt werden, die die Gemeinde auch beschreiten möchte, so muss sich der Interessenbekundung eine förmliche Ausschreibung anschließen mit einer Vergabeentscheidung, wenn das Ausschreibungsergebnis es zulässt.

 

Die geplante weitere Vorgehensweise wird nachfolgend dargestellt:

Bis 15.01.2021:  Bekanntgabe der Interessenbekundungsverfahren zu den Varianten 2 und 3 auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg für ca. 35 Tage

Am 28.01.2021: Diskussion dieser Informationsvorlage in GV Chorin

Am 22.02.2021: Fertigen der Beschlussvorlage zur Ausschreibung

Am 28.02.2021: Beschluss der GV zur weiteren Vorgehensweise und ggf. Ausschreibung

Am 01.03.2021: ggf. Bekanntgabe auf dem Vergabemarktplatz für ca. 35 Tage

Am 05.03.2021: ggf. Auswertung Angebote

Am 08.03.2021: Beschlussvorlage mit Vergabe

Am 25.03.2021: Vergabeentscheidung in GV, vorher ggf. Beteiligung Ausschüsse

 

 

Anlagen:

-          Kostenschätzung IBE

-          Schreiben IBE zur Nutzungsdauer u.w.

-          Text Interessenbekundung Variante 2 (externer Bauträger, optional freier Träger)

-          Text Interessenbekundungsverfahren Variante 3 (Verkauf unter Bedingungen)