Vorlage - BR-072/2014 IV
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Problemdarstellung/Sachverhalt: Nach mehreren Gesprächen zwischen der Gemeinde, der Amtsverwaltung und dem FSV Fortuna Britz 90 e. V. liegt nun ein zwischenzeitlich unterschriebener Nutzungsvertrag vor. Die Unterzeichnung erfolgte am 06.11.2014.
Die wichtigsten Eckdaten:
Das gesamte „Haus des Lebens“ wird mit einer Gesamtgröße von 343,28 m² dem Verein zur Nutzung überlassen.
Die Vertragsdauer beginnt am 01.01.2015 und endet am 31.12.2015 und verlängert sich um jeweils ein weiteres Kalenderjahr, wenn nicht gekündigt wird.
Die Räumlichkeiten sind jeden Montag für die Durchführung von Veranstaltungen der Gemeinde Britz freizuhalten.
Für Veranstaltungen der eingetragenen Vereine und Bürger der Gemeinde Britz sind die Räumlichkeiten unter Berücksichtigung der Aufrechterhaltung des Wettkampfbetriebes an zwei Wochentagen einer jeden Kalenderwoche und je ein Wochenende (Freitag bis Sonntag) im Monat frei zu halten.
Die Gemeinde verpflichtet sich, die Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Gemeinderäume der Gemeinde Britz an die Regelungen im Vertrag anzupassen.
Der Verein wird im Einvernehmen mit der Gemeinde eine Benutzungs- bzw. Hausordnung erlassen.
Ein Exemplar des Nutzungsvertrages liegt in der Amtsverwaltung, Sachgebiet Liegenschaftsverwaltung, vor. Ein Exemplar wurde dem Verein ausgehändigt.
Die Überarbeitung der Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Gemeinderäume der Gemeinde Britz erfolgt durch die Amtsverwaltung und wird zur Entscheidung der Gemeindevertretung am 24.11.2014 vorgelegt.
Aus dem Vertrag geht im Weiteren hervor, dass ein Einvernehmen zur Benutzungs- bzw. Hausordnung zwischen der Gemeinde und dem Verein herzustellen ist. In der Anlage befindet sich die bisherige „Hausordnung für die Gemeinderäume in der Gemeinde Britz“ und der Entwurf einer neuen Hausordnung. Grundsätzlich sollte durch die Gemeinde festgelegt werden, welche Regeln in die Hausordnung unbedingt aufzunehmen sind. Z. B. sollten die Öffnungszeiten für die Gasträume festgelegt werden.
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