Vorlage - AA-014/2021
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Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt die Beschaffung eines weiteren Dienstfahrzeuges in Ergänzung zu den beiden Fahrzeugen aus Beschluss AA-053/2020.
Sachverhalt:
In den letzten Jahren standen der Verwaltung konstant drei Dienstfahrzeuge zur Verfügung. Diese Ausstattung war zufriedenstellend, angemessen und als ausreichend einzuschätzen.
Seit Oktober 2020 verstärkt ein E-Auto den Pool der zur Verfügung stehenden Fahrzeuge. Dieses Fahrzeug wurden von den Kreiswerken auf dem Wege des Carsharings gegen Entgelt zur Verfügung gestellt. Das Amt ist Hauptnutzer und kann innerhalb eines festgelegten Zeitfensters von 30 h/Woche über das Fahrzeug verfügen. Als Nebennutzer kann jedermann dieses E-Auto mieten.
In einigen Tagen stehen der Verwaltung neben dem E-Auto zwei neubeschaffte Dienstwagen mit Verbrennungsmotoren zur Nutzung bereit. Da sich das E-Auto erst seit drei Monaten in Britz befindet, sind valide Aussagen zur Nutzung nicht möglich. Bisher wurde das Fahrzeug durch genau drei Verwaltungsbeschäftigte sechsmal bewegt. Die Gründe der geringen Inanspruchnahme und Akzeptanz des E-Autos sind noch nicht hinterfragt worden. Offenkundig sind die Einschränkungen hinsichtlich des täglichen Nutzungszeitraums. Das Fahrzeug steht lediglich von morgens bis 14:00 Uhr täglich an den Wochentagen Montag – Freitag für die Verwaltung bereit. Da es an seinem derzeitigen Standort der Witterung preisgegeben ist, müssen vor der Nutzung umständlich in der kalten Jahreszeit die Scheiben eisfrei gemacht werden. Ein weiteres Hindernis ist die als umständlich und zeitraubend empfundene Verbindung des KFZ mit der Ladesäule nach der Nutzung und die Trennung des KFZ von der Ladesäule vor der Inbetriebnahme. Auch die öffentliche Akzeptanz und Einbindung des Fahrzeuges durch Nebennutzer erfolgt momentan noch mit großer Zurückhaltung. Generell war jedoch die Einbindung des E-Autos aus Sicht der Verwaltung geboten, um am aktuellen Standort für die E-Mobilität zu werben und für Einwohner alternative und frei verfügbare Fahrzeuge bereitzustellen. Daher sollte an der Verfügbarkeit unbedingt festgehalten werden.
Das derzeitige Nutzungsarrangement für das E-Fahrzeug muss überdacht werden. Die Nutzungszeiten sind sowohl für die Verwaltung als auch für die Öffentlichkeit als suboptimal einzuschätzen. Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre.
Die bisher genutzten zwei VW Polo und der VW Tiguan waren insgesamt im Vorjahr 430 Fahrten im Einsatz und legten dabei insgesamt 30274 km zurück. Die Auslastung der im vergangenen Jahr genutzten drei Verbrennungskraftfahrzeuge als Dienstwagen ist folglich als hoch einzuschätzen. Als Vorteil ist die ständige Verfügbarkeit ungetrübt von Ladezyklen, Witterungseinflüssen und vorgegebenen Nutzungszeiten zu sehen. Allein am Wochenende sind teilweise zwei Standesbeamtinnen neben dem Außendienst im Einsatz. Auch der Amtsdirektor zeigt regelmäßig am Wochenende Präsenz sowohl im Rathaus als auch bei Veranstaltungen, Treffen und Einsätzen. Die Dienststellenleitung benötigt darüber hinaus ein KFZ je nach Situation spontan. Das Maß der Inanspruchnahme lässt sich nur schwer in das enge Korsett einer vorhersehbaren Nutzung zwängen.
Das Amt Britz-Chorin-Oderberg ist das Amt im Land Brandenburg – neben zwei weiteren Ämtern – welches die meisten Kommunen verwaltet. Hieraus ergibt sich ein umfangreicher Kommunikations- und Abstimmungsbedarf, um den Interessen der Kommunen gerecht zu werden. Vor allem ordnungsrechtliche Thematiken, aber auch baurechtlichen Angelegenheiten erfordern regelmäßig Präsenz der Amtsmitarbeiter, um dialogorientiert mit Bürgermeistern, Ortsvorstehern und Einwohnern diverse lokale Belange zu diskutieren und anschließend einer guten Klärung zuzuführen.
Auch unter Betrachtung der Einwohnerzahlen gehört das Amt zu den größten im Land Brandenburg. Hieraus folgt ebenso eine Vielzahl von Anliegen, Fällen und Vorgängen die teilweise individuell vor Ort den persönlichen Austausch erfordern.
Mit ca. 270 km² flächenmäßiger Ausdehnung ist das Amt Britz-Chorin-Oderberg Spitzenreiter im Vergleich mit anderen Ämtern oder selbstverwalteten Gemeinden oder Städten im Landkreis Barnim. Bedingt durch die Ausdehnung sind längere Fahrzeiten zu verzeichnen.
In der Gesamtschau ist die Beschaffung eines dritten Dienstwagens für die Verwaltung erforderlich und zweckmäßig.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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