Vorlage - PS-002/2021
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Die Gemeinde Parsteinsee beschließt die Festlegung der Frau C. Schulz als Ortschronistin der Gemeinde Parsteinsee. Es wird eine jährliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 60,00 € gezahlt. Die Entschädigung wird im Monat Dezember für das laufende Jahr gezahlt.
Die Verwaltung wird mit der Ausstellung von Ortschronistenausweisen beauftragt
Sachverhalt:
Frau C. Schulz kümmert sich seit 5 Jahren um die Aufarbeitung der Dorfgeschichte. Sie hat eine Ausstellung im Gemeindehaus Lüdersdorf eröffnet und plant die Gründung eines Heimatvereines, der die historisch wertvollen Materialien dauerhaft sammeln, verwalten und aufarbeiten soll.
Ein Ortschronist übernimmt folgende Aufgaben: - Aufarbeitung der Geschichte der Ortsteile, - Dokumentation aktueller Anlässe und Geschehen in der Gemeinde, - führen der Chronik. Darüber hinaus kann sich der Chronist auch für andere Aufgaben, die um Zusammenhang mit der Chronik stehen, engagieren, z.B. Verfassen von Artikeln für Druckwerke, Erstellen von Druckwer-ken, Dokumentation im Internet, Aufbau von Ausstellungen und Heimatstuben.
Im Rahmen der Ausführung der Beschlussfassung wird die Verwaltung einen Ortschronistenaus-weis der Ortschronistin aushändigen, welcher jährlich durch die Amtsverwaltung zu verlängern ist. Das Vorzeigen eines derartigen Ausweises ermöglicht Ermäßigungen beim Besuch von verschie-denen Museen.
Die Amtsverwaltung empfiehlt zudem eine jährliche Berichterstattung durch die Ortschronistin im Rahmen einer Sitzung der Gemeindevertretung.
Der Ortschronistin soll eine jährliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 60,00 € gezahlt werden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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