Vorlage - PS-002/2021

 
 
Betreff: Ortschronik: Festlegung der Ortschronistin
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:41.22
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Parsteinsee Entscheidung
08.02.2021 
Gemeindevertretung Parsteinsee ungeändert beschlossen   

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Die Gemeinde Parsteinsee beschließt die Festlegung der Frau C. Schulz als Ortschronistin der Gemeinde Parsteinsee. Es wird eine jährliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 60,00 € gezahlt. Die Entschädigung wird im Monat Dezember für das laufende Jahr gezahlt.

 

Die Verwaltung wird mit der Ausstellung von Ortschronistenausweisen beauftragt

 

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Sachverhalt:

 

Frau C. Schulz kümmert sich seit 5 Jahren um die Aufarbeitung der Dorfgeschichte. Sie hat eine Ausstellung im Gemeindehaus Lüdersdorf eröffnet und plant die Gründung eines Heimatvereines, der die historisch wertvollen Materialien dauerhaft sammeln, verwalten und aufarbeiten soll.

 

Ein Ortschronist übernimmt folgende Aufgaben:

- Aufarbeitung der Geschichte der Ortsteile,

- Dokumentation aktueller Anlässe und Geschehen in der Gemeinde,

- führen der Chronik.

Darüber hinaus kann sich der Chronist auch für andere Aufgaben, die um Zusammenhang mit der Chronik stehen, engagieren, z.B. Verfassen von Artikeln für Druckwerke, Erstellen von Druckwer-ken, Dokumentation im Internet, Aufbau von Ausstellungen und Heimatstuben.

 

Im Rahmen der Ausführung der Beschlussfassung wird die Verwaltung einen Ortschronistenaus-weis der Ortschronistin aushändigen, welcher jährlich durch die Amtsverwaltung zu verlängern ist. Das Vorzeigen eines derartigen Ausweises ermöglicht Ermäßigungen beim Besuch von verschie-denen Museen.

 

Die Amtsverwaltung empfiehlt zudem eine jährliche Berichterstattung durch die Ortschronistin im Rahmen einer Sitzung der Gemeindevertretung.

 

Der Ortschronistin soll eine jährliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 60,00 € gezahlt werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

60,00 €

2810103-90100-5421000

2021 ff.

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

2810101-90100-5271600

 

Mittel sind in der Haushaltsplanung ab 2022 zu berücksichtigen.

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen