Vorlage - LS-001/2021
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt – vorbehaltlich der Bereitstellung von Mitteln aus dem Kreisentwicklungsbudget – den Ausbau der technischen Infrastruktur durch die Errichtung eines öffentlich zugänglichen WLAN-Hotspots und der Erneuerung der Elektrik im Begegnungszentrum Lunow.
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen hat im Jahr 2020 einen Gutschein über 15.000 Euro aus dem Förderprogramm der europäischen Union zur Errichtung eines öffentlich zugänglichen WLAN erhalten (Wifi4EU). Die mit Beschlussvorlage LS-039/2020 vorgeschlagene Umsetzung eines öffentlichen WLAN rund um das Begegnungszentrum Lunow (BGZ) wurde von der Gemeindevertretung aus Kostengründen abgelehnt.
Um den Gutschein nicht zurückgegeben zu müssen, wurden verschiedene andere Möglichkeiten, insbesondere der Mittelakquise und der Kofinanzierung, geprüft. Nach Rücksprache mit dem Regionalmanagement der lokalen Aktionsgruppe Barnim e. V. (LAG) besteht die Möglichkeit, Mittel aus dem Kreisentwicklungsbudget 2020/2021 zu beantragen (Richtlinie in der Anlage).
Gefördert werden unter anderem kommunale Investitionen zum Ausbau der sozialen und wirtschaftlichen Infrastruktur einschließlich der Bildungsinfrastruktur, zur Bewältigung des demografischen Wandels, zur Anpassung an den Klimawandel und zur Erfüllung der Aufgaben des örtlichen Brandschutzes und der örtlichen Hilfeleistung nach dem Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz. Zuwendungen aus dem Kreisentwicklungsbudget sind dabei insbesondere zur Kofinanzierung von Vorhaben vorgesehen, die aus Förderprogrammen Dritter bezuschusst werden, so wie im vorliegenden Fall von der EU.
Beabsichtigt ist nun ein Ausbau der technischen Infrastruktur im BGZ, der neben der Errichtung eines öffentlichen WLAN-Hotspots auch die Erneuerung der Elektrik beinhaltet. Der WLAN-Hotspot würde den kompletten Bereich des BGZ inklusive Sporthalle abdecken und stünde bei bedeutenden Lagen zur Verfügung, wie z. B. aktuell bei der afrikanischen Schweinepest. Der freie Internet-empfang würde weiterhin die Arbeit der Gemeindevertretung und die sozialen Projekte des BGZ erleichtern.
Die Kosten für diese Maßnahme werden überschlägig mit 65.000 Euro beziffert, so dass abzüglich des EU-Gutscheins Mittel aus dem Kreisentwicklungsbudget in Höhe von 50.000 Euro beantragt werden. Die Frist zur Beantragung endet am 28. Februar 2021.
Die Gemeinde müsste insofern für die o. g. Maßnahme keine separaten Mittel aus Haushalt bereitstellen. Es sind lediglich die Kosten für Reparatur und Wartung des WLAN-Netzes für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren aufzubringen (Auflage der EU).
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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