Vorlage - OD-014/2021

 
 
Betreff: Ausstattung der Grundschule Oderberg mit weiteren mobilen Endgeräten und notwendigem Zubehör auf Grundlage der Richtlinie »Ausstattungsprogramm für schulgebundene mobile Endgeräte II«
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:40.35
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
17.02.2021 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen   
Anlagen:
RL-AusProEnd-2
RL-AusProEnd-2-Anlage-1

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Beantragung einer Zuwendung aus der Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Ausstattung von Schulträgern mit schulgebundenen digitalen mobilen Endgeräten (RL AusProEnd II). Die Mittel sollen zur Beschaffung von mobilen Endgeräten inklusive Zubehör verwendet werden.

 

 

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Sachverhalt:

 

Zu den Maßnahmen die zur Eindämmung der Corona-Pandemie ergriffen wurden, zählt auch der anhaltend eingeschränkte Schulbetrieb. Das Land Brandenburg hat deshalb am 22. Januar 2021 eine weitere Förderrichtlinie zur Beschaffung von mobilen Endgeräten erlassen. Die „Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Ausstattung von Schulträgern mit schulgebundenen digitalen mobilen Endgeräten“ (RL AusProEnd II) soll es weiteren Schülerinnen und Schülern ermöglichen, am digitalen Unterricht von zu Hause teilzunehmen.

 

Die Stadt Oderberg hatte bereits im Herbst des Jahres 2020 aus Mitteln des Digitalpaktes II, 31 mobile Endgeräte mit komplettem Zubehör für Schülerinnen und Schüler aus Familien beschafft, die in ihrer häuslichen Situation nicht auf bestehende technische Geräte zurückgreifen können.

 

Im Gegensatz zur Beschaffung im Jahr 2020, die eine hundertprozentige Förderung beinhaltete, sieht die neue Richtlinie einen Eigenanteil des Schulträgers von mindestens zehn Prozent der förderfähigen Ausgaben vor. Für die Schule Oderberg beläuft sich der maximale Zuwendungsbetrag auf 12.000 Euro, der maximal Eigenanteil auf 1.333 Euro.

 

Der Antrag auf Gewährung der Zuwendung muss bis zum 26. Februar 2021 schriftlich beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport eingegangen sein und wurde zur Fristwahrung bereits gestellt. Eine Inanspruchnahme der Mittel erfolgt unabhängig davon erst per Mittelabruf und nach tatsächlichem Bedarf.

 

Die Verwaltung empfiehlt die Inanspruchnahme der Zuwendung, da dadurch auch Mittel aus dem DigitalPakt I (Medienentwicklungsplan) für andere Aspekte der technischen Infrastruktur frei werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 13.333 Euro

-12.000 Euro

2110116-80201-0822010

2110116-80201-2311210

2021

2021

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Die Aufwendungen für die Stadt Oderberg belaufen sich auf einen Eigenanteil von zehn Prozent der tatsächlich beschafften Güter.

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 RL-AusProEnd-2 (251 KB)    
Anlage 2 2 RL-AusProEnd-2-Anlage-1 (287 KB)